Kanton St. Gallen schafft rechtliche Grundlage für Abbruchprämie
Der Kanton St. Gallen will finanzielle Anreize für den Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude ausserhalb von Bauzonen schaffen: Mit einem Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz legt die St. Galler Regierung die Basis für eine Abbruchprämie. Die Vorlage liegt nun beim Kantonsrat.

Die Massnahme geht auf die zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes des Bundes zurück, wie die St. Galler Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Damit sollen die Zahl der Bauten sowie die versiegelten Flächen ausserhalb von Bauzonen langfristig stabilisiert werden. Dazu führt der Bund unter anderem das Instrument der Abbruchprämie ein.
Die Prämie soll nun Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern im Kanton St. Gallen einen Anreiz bieten, ungenutzte Bauten und Anlagen abzubrechen.
Die kantonale Gesetzesvorlage regelt Finanzierung, Verfahren und Auszahlung der Prämie. Sie legt zudem fest, wer Anspruch auf eine solche hat und wie diese berechnet wird. Um den administrativen Aufwand gering zu halten, soll das Verfahren an die bestehenden Baubewilligungsabläufe gekoppelt werden.
In der Vernehmlassung im Sommer 2026 stiess der Vorschlag bei Parteien und Verbänden auf grundsätzliche Zustimmung. Dabei wurde insbesondere ein praxisnahes und schlankes Vorgehen gefordert. Nun muss sich das Kantonsparlament mit der Gesetzesänderung befassen. Auf kantonaler Ebene soll die Abbruchprämie gemäss Mitteilung voraussichtlich im Frühjahr 2027 in Kraft treten.






