Die Hundetaxe für 2022 ist in Spiez fällig
Wie die Gemeinde Spiez informiert, muss die Hundetaxe im August 2022 bezahlt werden.

Im August 2022 ist wieder die Hundetaxe für das laufende Jahr fällig. Die der Abteilung Sicherheit bekannten Hundehalter erhalten in den nächsten Tagen die Rechnung, welche innert der Zahlungsfrist zu entrichten ist. Die Abteilung Sicherheit macht auf Folgendes aufmerksam: Die Hundetaxe ist für das laufende Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember 2022) zu entrichten. Taxpflichtig sind die Hundehalter, welche ab 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben.
Stirbt ein Hund vor dem 1. August, muss für 2022 keine Taxe bezahlt werden. Für Hunde, die nach dem 1. August 2022 ableben, muss die ganze Taxe bezahlt werden. Die Rechnungen werden aufgrund der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere Amicus über die in der Gemeinde Spiez gehaltenen Hunde verschickt. Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind von der Taxe befreit. Die ordentliche Hundetaxe beträgt pro Hund 100 Franken. Die Hundemarken behalten ihre Gültigkeit.
Hundehalter, welche der Chippflicht nicht nachkommen, werden bestraft
Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und bei Amicus registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Hundehalter, welche der Chippflicht nicht nachkommen, werden vom Kantonalen Veterinärdienst mit einer Busse von bis zu 2000 Franken bestraft.
Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb von zehn Tagen der Betreiberin der Datenbank (Amicus) zu melden. Ebenso müssen die Tierhalter den Tod eines Hundes melden (gemäss Tierseuchenverordnung). Gleichzeitig sind diese Mutationen auch dem Polizeiinspektorat – schriftlich oder via Online-Schalter – bekannt zu geben.
Entlaufene Hunde, die keine Marke tragen oder nicht registriert sind, werden in einem Tierheim untergebracht. Dem Besitzer werden die entstandenen Kosten und Aufwände des Tierheims sowie der Polizei in Rechnung gestellt. Vollendete oder versuchte Hinterziehung von Hundetaxen kann mit einer Busse von 5000 Franken bestraft werden.