Behörden schliessen Rodelbahn Heimwehfluh BE
Die Rodelbahn Heimwehfluh darf bis auf weiteres nicht mehr betrieben werden. Die Behörden haben ein Benützungsverbot ausgesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Rodelbahn Heimwehfluh darf bis auf Weiteres nicht mehr betrieben werden.
- Die Baupolizei der Gemeinde Matten bei Interlaken hat ein Benützungsverbot erlassen.
Nach einem tödlichen Arbeitsunfall ist die Benützung der Rodelbahn Heimwehfluh im Berner Oberland bis auf Weiteres verboten. Für einen sicheren Publikumsbetrieb sind laut Kanton zunächst umfassende Unterhaltsarbeiten nötig.
Die bernische Bau- und Verkehrsdirektion beruft sich in ihrer Einschätzung auf eine Sonderinspektion des Interkantonalen Konkordats über Seilbahnen und Skilifte (IKSS). Das Benützungsverbot wurde von der Standortgemeinde Matten bei Interlaken erlassen.

Ein 35-jähriger Mitarbeiter der Rodelbahn war am vergangenen Freitag während einer Testfahrt aus dem Rodel geraten und hatte sich dabei tödliche Verletzungen zugezogen. Der Rodel kam in der Talstation zum Stillstand. Der Notarzt konnte vor Ort nur noch den Tod des Mannes feststellen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an.
Rollen und Bremsen der Rodel werden stark beansprucht
Der Betrieb auf der steilen Anlage beanspruche Rollen und Bremsen der Rodel stark, hiess in der Mitteilung des Kantons vom Mittwoch. Die dafür nötigen kontinuierlichen Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten seien aktuell nicht gewährleistet.
Damit seien die Voraussetzungen für eine Betriebsbewilligung nicht mehr gegeben. Die Anlage könne den Betrieb wieder aufnehmen, wenn die Unterhaltsarbeiten umgesetzt seien.