Solothurner Regierungsrat regelt Notfallmassnahmen für Spitäler

Keystone-SDA Regional
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Solothurn,

Eine Notfallplanung soll im Kanton Solothurn die Spitalbehandlung zusätzlicher Covid-19-Kranke und Personalausfälle in der Pflege sicherstellen. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Auch ein möglicher Einsatz des Zivilschutzes in den Gesundheitseinrichtungen wird vorbereitet.

Solothurn
Das Spital Dornach im Kanton Solothurn. - Keystone

Die Notfallplanung sei in enger Zusammenarbeit mit den Spitälern und Kliniken ausgearbeitet worden, teilte der Regierungsrat am Dienstag in Solothurn mit. Es gehe darum, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Wegen der Omikron-Variante werde noch im Januar mit einem weiteren starken Anstieg der Corona-Fallzahlen gerechnet.

Im Kanton gilt neu ein 3-Phasen-Modell zur Schaffung von zusätzlichen Bettenkapazitäten auf den allgemeinen Abteilungen. Zunächst ist die staatseigene Solothurner Spitäler AG (soH) verpflichtet, möglichst viele Betten und personelle Ressourcen für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten bereitzustellen.

Bei mehr als 60 Covid-19-Patienten muss auch die Privatklinik Obach bis zu 20 Patienten aus dem Bürgerspital Solothurn aufnehmen. Zudem wird die Pallas Kliniken AG verpflichtet, dem Kantonsspital Olten Gesundheitsfachpersonal zur Verfügung zu stellen.

Bei mehr als 90 Covid-19-Patienten stellen alle Spitäler den Betrieb ein - mit Ausnahme der Behandlungen von Corona-Kranken und von Notfällen. Die Privatklinik Obach steht dann vollständig für die Verlegung von bis zu 60 Patienten zu Verfügung.

Dieses vom Regierungsrat beschlossene 3-Phasen-Modell gilt längstens bis Ende Jahr. Wenn die Notfallmassnahmen ergriffen werden müssten, so werde dies in allen Spitälern zu hohen unverschuldeten Ertragsausfällen und Mehraufwendungen führen, hält der Regierungsrat fest. Diese Kosten sollten abgegolten werden.

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