Im Kanton Solothurn sollen Entschädigungen an Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorgane der mittleren Verwaltung öffentlich gemacht werden.
Schweizer Franken schulden
Für Schweizer Haushalte bedeutet dies, dass der Gürtel deutlich enger geschnallt werden muss. Gleichwohl verstehen sie, dass die Mieten steigen. (Symbolbild) - keystone
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Im Kanton Solothurn sollen Entschädigungen an Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen der mittleren Verwaltung öffentlich gemacht werden. Der Regierungsrat hat sich bereit erklärt, dem Parlament ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.

Die Transparenz soll jedoch nicht auf Gemeindeebene gelten, wie aus der am Dienstag, 17. Mai 2022, publizierten Stellungnahme des Regierungsrats zu einem SVP-Auftrag im Kantonsrat hervorgeht. Man wolle bei der Offenlegung nicht in die Gemeindeautonomie eingreifen. Auch gebe es eine Vielzahl von höchst unterschiedlichen kommunalen Trägerschaften, hält der Regierungsrat fest.

Auch auf kantonale Ebene bestehen gemäss Regierungsrat zahlreiche Grenzen, um Honorare, Löhne oder etwa Auslagen offenzulegen. So würden bei den privatrechtlichen Organisationen die Regelungen des Bundesprivatrechts gelten. Deshalb seien weitergehende Bestimmungen zur Offenlegung von Entschädigungen im kantonalen Recht nicht möglich.

Nicht möglich seien ebenfalls Bestimmungen zur Offenlegung bei Anstalten und Unternehmungen, bei denen der Kanton nur eine Minderheitsbeteiligung habe oder die im interkantonalen Rahmen tätig seien.

Entschädigungen für Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane im Blick

Der Kanton könne allenfalls durch seine Vertreterinnen und Vertreter in den entsprechenden Gremien indirekt darauf hinwirken, dass eine möglichst transparente Informationspolitik gepflegt werde, hält der Regierungsrat fest.

Es sei jedoch möglich, Bestimmungen zur Offenlegung der Entschädigungen der Mitglieder der Aufsichts- und Leitungsorgane der mittelbaren Verwaltung zu erlassen. Der Regierungsrat erklärte sich bereit, dem Kantonsrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.

Es sei eine Lösung denkbar, wonach die Gesamtsummen der Entschädigungen aller Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane und allenfalls die Entschädigungen für die Leiterinnen und Leiter dieser Gremien ausgewiesen werden müssten.

Wachsendes Interesse an Offenlegung von Entschädigungen

Das öffentliche Interesse an der Offenlegung der Entschädigungen, die an Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsgremien von Unternehmungen ausgerichtet werden, hat gemäss Regierungsrat in den vergangenen Jahren zugenommen. Von diesen gesellschaftspolitischen Diskussionen seien sowohl private wie auch staatliche Unternehmungen betroffen.

Bei Verwaltungsbehörden und öffentlichen Unternehmungen seien angesichts der Tatsache, dass dabei auch die Verwendung von öffentlichen Geldern betroffen sei, die Sensibilität und der Ruf nach Transparenz besonders spürbar.

«Dieser gesellschaftlichen und politischen Entwicklung ist Rechnung zu tragen, umso mehr höhere Transparenz grundsätzlich auch dazu geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die betroffenen Unternehmungen zu fördern», schreibt der Regierungsrat.

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