Der Solothurner Regierungsrat lehnt die im Mai eingereichte FDP-Initiative gegen den «aufgeblähten Staat» ab.
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Der Solothurner Regierungsrat. (Symbolbild) - Keystone
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Die FDP-Initiative gegen den «aufgeblähten Staat» wird vom Solothurner Regierungsrat abgelehnt. Die im Mai eingereichte Volksinitiative verlangt, dass auf 85 Einwohner im Kanton Solothurn künftig höchstens ein kantonaler Angestellter kommen darf.

Die Regierung erachtet die Vorgabe als zu starr, wie sie in ihrer Medienmitteilung vom Mittwoch schreibt. Die Initiative fokussiere einzig auf den Personalbestand und setze sich «nicht mit den damit verbundenen staatlichen Leistungen und Aufgaben, den politischen Prozessen und den möglichen Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger auseinander».

Ein freisinniges Initiativkomitee hatte anfangs Mai die Gesetzesinitiative «So schlank. So Stark» (1:85 – Initiative) mit über 3300 Unterschriften eingereicht.

Dies vor dem Hintergrund, dass der Bestand des Solothurner Staatspersonals von 2010 bis 2022 von 2864 auf 3464 Vollzeitstellen erhöht worden sei. Das Wachstum der Stellen sei damit doppelt so hoch wie dasjenige der Bevölkerung.

Regierungsrat sieht keinen echten Mehrwert

Der Regierungsrat schreibt, die Initiative bringe «keinen echten Mehrwert». Mit der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) verfüge der Kanton Solothurn bereits über geeignete Steuerungs- und Kontrollinstrumente.

Im Jahr 2022 habe das Verhältnis von Angestellten zu Einwohnern im Kanton 1:81 betragen. Träte die Initiative in Kraft, hätte dies den Abbau von gut 150 Vollzeitstellen zur Folge und es sei mit einer «massiven Reduktion von staatlichen Leistungen» zu rechnen. Die geforderte Frist von zwei Jahren sei zudem unrealistisch.

Personalbestand soll dennoch geprüft werden

Der Regierungsrat will nach eigenen Angaben «dennoch prüfen, ob der Personalbestand noch effektiver gesteuert werden kann». Im Rahmen der Standortstrategie 2030 soll das Finanzdepartement Vorschläge machen, wie der Personalbestand aktiver gesteuert werden kann.

Bei der Beratung der Vorlage habe der Kantonsrat die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zur Initiative zu verlangen, schreibt der Regierungsrat. Abschliessend entscheiden werden die Solothurner Stimmberechtigten an einer Volksabstimmung.

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