Düdingen klärt Dossier «Wasserentnahme am Düdingerbach» ab
Wie die Gemeinde Düdingen berichtet, sind 2022 weitere Abklärungen nötig, um eine mögliche Lösung für die geplante Zuschüttung des Nebenlaufs zu finden.

Vor etwa 200 Jahren wurde ein Teil des Düdingerbachs umgeleitet, um das Wasserrad der alten Mühle am Velgaweg zu betreiben. Diese Wasserentnahme wird schon lange nicht mehr für diesen Zweck genutzt.
Der Hauptbach befindet sich aufgrund seines Wasserregimes seit einigen Jahren während der Niedrigwasserperioden in einem kritischen Zustand. Gemäss Bundesgesetz über den Gewässerschutz sind deshalb solche Wasserentnahmen an strenge Auflagen gebunden und der Nutzniesser muss eine Konzession beantragen.
Für die Wasserentnahme Am Bach wurde keine neue Konzession beantragt und daher hat der Staatsrat deren Aufhebung verfügt. Dieser Umstand gab Anlass zu verschiedenen Reaktionen und Anfragen aus der Bevölkerung und dem Generalrat.
Rechtliche Grundlagen wurden erörtert
Aus diesem Beweggrund hatte der Gemeinderat kürzlich ein Gespräch mit dem kantonalen Amt für Umwelt (AfU), Sektion Gewässer, wobei die rechtlichen und die fachlichen Aspekte erörtert wurden.
Das AfU hat dabei klargestellt, dass es sich bei diesem Nebenlauf nicht um einen natürlichen Bach, sondern um einen künstlichen Kanal zur Wasserentnahme handelt. Für einen Weiterbetrieb dieser Wasserentnahme sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz anwendbar.
Um die gesetzlichen Auflagen für einen eventuellen Weiterbetrieb dieser Wasserentnahme erfüllen zu können, sind umfangreiche Abklärungen nötig, in welche auch der natürliche Hauptbach einbezogen werden muss, denn die Problematik verlangt nach einer gesamtheitlichen Betrachtung der Aspekte Restwassermenge, Revitalisierung und Hochwasserschutz auf dem betroffenen Gewässerabschnitt.
Abklärung mit Grundeigentümer ist nötig
Zudem sind vorgängig weitere privatrechtliche Aspekte mit betroffenen Grundeigentümern zu klären. Der Gemeinderat beabsichtigt nun zusammen mit dem AfU, die notwendigen Abklärungen vorzunehmen, um die möglichen Lösungsansätze in dieser Frage aufzeigen zu können.
Der Gemeinderat wird zum gegebenen Zeitpunkt weitere Informationen kommunizieren.