Düdingen fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzungen auf
Die Bevölkerung von Düdingen wird gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss bis zum 1. November 2021 zurückzuschneiden.

Wie die Gemeinde Düdingen berichtet, sind Bäume und Hecken entlang der Gemeinde- und Kantonalstrasse sowie Trottoirs gemäss kantonalem Strassengesetz bis zum 1. November eines jeden Jahres zurückzuschneiden. Insbesondere dürfen die Hecken nicht über die Trottoirs und Strassenränder hinausragen, weil dies die Sicherheit der Fussgänger und der anderen Verkehrsteilnehmer einschränkt und gefährdet.
Die Gemeinde bittet die Eigentümer solcher Lebhäge, den Schnitt grosszügig vorzunehmen, weil sonst die Äste im kommenden Frühjahr erneut in die Strasse hineinwachsen. Bei Untätigkeit des Liegenschaftsbesitzers hat die Gemeinde das Recht, die Bäume und Hecken nach dem obgenannten Datum zu Lasten der jeweiligen Eigentümer zurückzuschneiden.