Wie der Kanton Schwyz berichtet, unterstützt die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen die Vorlage zur Teilrevision mit einer knappen Mehrheit.
Vierwaldstättersee
Der Vierwaldstättersee im Kanton Schwyz bei Brunnen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Eine auf den Kanton Schwyz bezogene Auswertung hat gezeigt, dass die durchschnittliche Motorenleistung von Elektrofahrzeugen deutlich über jener der restlichen Fahrzeuge liegt und somit auch die Steuerbelastung entsprechend höher ausfällt.

So liegt die durchschnittliche Jahressteuer der rund 106'000 im Kanton registrierten Personenwagen derzeit bei gut 400 Franken.

Bei den Elektrofahrzeugen allein beträgt die durchschnittliche Jahressteuer hingegen rund 650 Franken.

Motorenleistung ist Hauptbemessungsgrundlage für Steuererhebung

Diese Differenz ergibt sich, weil im geltenden Recht die Motorenleistung die Hauptbemessungsgrundlage für die Steuererhebung bei den leichten und schweren Personenwagen, leichten Motorwagen und Kleinbussen darstellt, womit die technologiebedingt in der Regel stärker motorisierten Elektrofahrzeuge benachteiligt werden.

Damit erweist sich der geltende Bemessungsgrundsatz nur noch teilweise als sachgerecht und setzt namentlich keine zusätzlichen Anreize zum Einsatz energie- und umwelteffizienter Fahrzeuge.

Eliminierung des steuerlichen Nachteils

Im Bestreben, an den bestehenden Bemessungsgrundlagen möglichst festzuhalten, basierte die Vernehmlassungsvorlage des Regierungsrats noch auf einer neuen Gewichtung der bestehenden Besteuerungsformel (Leistung über Gesamtgewicht).

Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat einen Revisionsbedarf bei der Besteuerung von Fahrzeugen mit emissionsfreiem Antrieb erkannt.

Teilweise kritisiert wurde aber die Anpassung der bisherigen Besteuerungsformel, mehrere Vernehmlassungsteilnehmer haben für Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb eine Besteuerung nach dem Gesamtgewicht gefordert.

Der Regierungsrat hat in seiner Vorlage an den Kantonsrat diesem Begehren entsprochen.

Kommission unterstützt die regierungsrätliche Vorlage

Die vorberatende Kommission anerkennt den Handlungsbedarf und unterstützt die vorgeschlagene Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben mit einer knappen Mehrheit.

Als grosser Diskussionspunkt erwies sich die fehlende Berücksichtigung der Leistungskomponente bei der Besteuerungsformel, sodass die Steuerbelastung bei Elektrofahrzeugen mit einer besonders hohen Motorenleistung nach Ansicht einer Kommissionsminderheit zu tief ausfällt.

Letztlich setzte sich jedoch die Erkenntnis durch, dass sich die herkömmlichen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor technologiebedingt insoweit nicht mit den Elektrofahrzeugen vergleichen lassen, weshalb bei diesen eben ein Wechsel auf eine reine, progressiv ausgestaltete Gewichtsbesteuerung angezeigt sei.

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