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    Kanton Schwyz: 5,9 Millionen Franken für energetische Sanierungen

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    Der Kanton Schwyz führt sein Gebäudeprogramm 2026 weiter. 2025 wurden 660 Gesuche mit Förderzusagen von 5,9 Millionen Franken bewilligt.

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    Kanton Schwyz: 5,9 Millionen Franken für energetische Sanierungen. - www.sz.ch

    Wie bereits in den Vorjahren wurde das Budget des Gebäudeprogramms auch 2025 mit 98 % praktisch restlos ausgenutzt. Insgesamt konnten 660 Gesuche mit Förderzusagen von 5.9 Millionen Franken bewilligt werden. Diese hohe Nachfrage unterstreicht das grosse Interesse der Bevölkerung an energetischen Sanierungen und bestätigt die Wirksamkeit der 2024 beschlossenen Verlängerung des kantonalen Gebäudeprogramms.

    Demgegenüber verzeichnete das vom Bund neu lancierte Impulsprogramm mit 60 bewilligten Gesuchen ein Fördervolumen von knapp 1.5 Millionen Franken. Dennoch leistet auch dieses Programm einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Ein Grossteil der geförderten Projekte betrifft den Ersatz ineffizienter dezentraler Elektroheizungen – umgangssprachlich «Stromfresser», da sie aus 1 kWh Strom lediglich 1 kWh Wärme erzeugen.

    Moderne Wärmepumpen hingegen liefern drei- bis fünfmal mehr Wärme bei gleichem Energieeinsatz und sind damit deutlich effizienter. Genau hier setzt das Impulsprogramm an: Es unterstützt zusätzlich zum Heizungsersatz den Austausch dezentraler Elektro- und fossiler Heizsysteme durch einen finanziellen Bonus. Insbesondere in älteren Gebäuden, Bergregionen und Ferienhäusern im Kanton Schwyz besteht weiterhin ein hoher Anteil solcher veralteten Systeme.

    Auswirkungen des Förderprogramms

    Die Massnahmen der beiden Förderprogramme sind zentral, um die Energie- und Klimaziele von Bund und Kanton zu erreichen. Gefördert wird insbesondere die Verbesserung der Gebäudehülle – etwa durch die Dämmung von Dach, Fassade und Boden gegen Erdreich. Eine optimierte Wärmedämmung reduziert Wärmeverluste erheblich, da weniger Energie nach aussen entweicht.

    Dadurch bleibt die erzeugte Wärme länger im Gebäude, was den Heizenergiebedarf deutlich senkt. Dies führt insgesamt zu einem geringeren Energieverbrauch und niedrigeren Heizkosten. Zudem verbessert eine nachträgliche Dämmung auch den sommerlichen Wärmeschutz und erhöht den Wohnkomfort ganzjährig.

    Ebenso wird der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizsysteme durch erneuerbare Lösungen gefördert, beispielsweise durch Wärmepumpen, Holzheizungen, Solarthermieanlagen oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Solche Systeme nutzen natürliche Energiequellen, verursachen deutlich weniger CO₂-Emissionen und arbeiten wesentlich effizienter. Zwar sind die Investitionskosten häufig höher, diese amortisieren sich jedoch durch tiefere Betriebskosten.

    Fossile Heizsysteme hingegen sind von volatilen Energiepreisen, begrenzten Ressourcen und CO₂-Abgaben abhängig. Erneuerbare Heizlösungen bieten zudem eine höhere Versorgungssicherheit, da sie weniger von Energieimporten abhängig sind.

    Darüber hinaus leisten energetische Sanierungen einen Beitrag, der über den Klimaschutz hinausgeht: Sie stärken die Attraktivität und den Wert der eigenen Liegenschaft, fördern die regionale Wertschöpfung und unterstützen die lokale Wirtschaft.

    Begrenztes Zeitfenster für Förderungen

    Die Finanzierung der Förderprogramme im Kanton Schwyz ist bis Ende 2028 gesichert. Zusätzliche Relevanz erhält der Zeitpunkt durch die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts ab dem Steuerjahr 2029. Bis dahin können Investitionen weiterhin steuerlich geltend gemacht werden, was zusätzliche finanzielle Anreize schafft.

    Daraus ergibt sich ein klar begrenztes Zeitfenster, um Fördermittel und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

    Wichtig aber ist, dass die Fördergelder zwingend vor Baubeginn beantragt werden müssen, da nachträglich eingereichte Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden können.

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