Kanton Schwyz: Fast 54 Millionen Franken für Schwyzer Familien
Die Familienausgleichskasse des Kantons Schwyz hat 2025 rund 53,9 Millionen Franken an Familienzulagen ausbezahlt. 17'368 Personen bezogen Kinderzulagen.

Familienpolitik umfasst alle Massnahmen, welche die Familien unterstützen und fördern. Hierzu gehören direkte Geldleistungen wie Familienzulagen, Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigungen; aber auch indirekte Abgeltungen im Steuerbereich, insbesondere der Kinderabzug und der Abzug für Betreuungskosten. Seit Mitte 2024 kommen die Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuung gemäss dem kantonalen Kinderbetreuungsgesetz dazu.
Für Kinder bis zum 16. Geburtstag wird eine monatliche Zulage von 230 Franken ausbezahlt, für Kinder in Ausbildung ab dem vollendeten 16. Altersjahr bis zum Ende der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag, eine Zulage von 280 Franken monatlich. Für Kinder kann bereits ab 15 Jahren eine Ausbildungszulage ausgerichtet werden, sofern das Kind eine nachobligatorische Ausbildung absolviert. Die Geburtszulage beträgt 1'000 Franken.
Die Familienzulagen werden hauptsächlich durch die Beiträge der Arbeitgebenden und der Selbständigerwerbenden finanziert. Der Beitragssatz liegt bei 1.3 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens.
Im interkantonalen Vergleich ist dieser Beitragssatz sehr tief. Der Satz wird durch den Kantonsrat festgelegt.
Neben den Familienzulagen an die Arbeitnehmenden, Selbständigen und Nichterwerbstätigen werden Zulagen in der Landwirtschaft ausbezahlt. Diese Zulagen werden nachrangig zu den kantonalen Familienzulagen gewährt. Die Finanzierung der Zulagen in der Landwirtschaft erfolgt durch die Landwirtschaft, den Bund und den Kanton.
Ab Geburt können Familienzulagen angemeldet werden. Dies erfolgt in der Regel über die Arbeitgebenden. Die Familienausgleichskasse Schwyz prüft die Voraussetzungen und entscheidet über den Anspruch.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel über die Lohnauszahlung durch den Arbeitgeber. Dort sind alle Unterlagen und gesprochenen Leistungen der Familienausgleichskasse Schwyz rund um die Uhr verfügbar, damit die Lohnzahlungen rechtssicher und korrekt erfolgen können.
Sofern beide Elternteile erwerbstätig sind, legt die Familienausgleichskasse Schwyz gestützt auf das Bundesgesetz fest, welcher Elternteil die Grundzulage bezieht. Der andere Elternteil kann unter Umständen eine sogenannte Differenzzahlung erhalten.
Anzahl Versicherungsfälle: 24'182 Total Versicherungsfälle, 17'368 Kinderzulagenbezüger/innen, 5'943 Versicherungsfälle Ausbildungszulagen, 871 Versicherungsfälle Geburtszulagen.
Auszahlvolumen: 53'868'801.15 Franken Total Familienzulagen, 37'969'968.20 Franken Kinderzulagen, 15'042'832.95 Franken Ausbildungszulagen, 856'000.00 Franken Geburtszulagen.
Abweichungen im Total gegenüber dem im Geschäftsbericht ausgewiesenen Aufwand für die Familienzulagen erklären sich durch Nachzahlungen, Rückforderungen, Abschreibungen usw., die in die hier ausgewiesenen Zahlen nicht einfliessen.
Ende 2025 betrug der Stand des Fonds 32'627'081.81 Franken und damit 58.35 % des Jahresaufwandes.
Ergänzend zu den Familienzulagen der Familienausgleichskasse Schwyz wurden Familienzulagen in der Landwirtschaft im Betrag von 2'211'441.75 Franken ausgerichtet.










