Arth: Verhaltensregeln sind auf dem Zugersee einzuhalten
In Arth werden Schiffsführer und den Freizeitsportler gebeten, die Verhaltensregeln auf dem Zugersee einzuhalten, um Notsituationen zu vermeiden.

Wie die Gemeinde Arth informiert, hat die Sommer- und Ferienzeit Einzug gehalten, und der Zugersee lädt zum Verweilen ein. Bei aufkommendem Sturm sind für Schiffsführer und Freizeitsportler gewisse Verhaltensregeln einzuhalten.
Orangefarbiges Blinklicht, welches pro Minute circa 40 Mal aufleuchtet:
Macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen bis 33 Knoten (circa 60 Kilometer pro Stunde) ohne nähere Zeitangabe aufmerksam.
Der Schiffsführer respektive der Freizeitsportler ist aufgefordert, die Wetterentwicklung selber zu beobachten, diese laufend neu zu beurteilen und sich der allgemeinen Sorgfaltspflicht entsprechend zu verhalten. Gegebenenfalls ist ein geschütztes Gebiet oder ein Hafen anzulaufen.
Orangefarbiges Blinklicht, welches pro Minute circa 90 Mal aufleuchtet:
Macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von über 33 Knoten (über 60 Kilometer pro Stunde) ohne nähere Zeitangabe aufmerksam. Der Schiffsführer respektive der Freizeitsportler hat sofort alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen für Mannschaft sowie Schiff zu treffen und allenfalls einen Hafen oder das geschützte Ufer anzulaufen.
Muss fernab des Heimathafens «abgewettert» werden, sind Angehörige oder die Seepolizei zu verständigen. So können unter Umständen unnötige Suchaktionen vermieden werden.
Die Sicherheitskommission der Gemeinde Arth sowie die Kantonspolizei und der zuständige Seerettungsdienst (Freiwillige Feuerwehr Zug FFZ) danken den Schiffsführern und den Freizeitsportlern für das richtige Verhalten auf dem Zugersee. Damit können fahrlässig verursachte Notsituationen vermieden werden.