Wie die Gemeinde Riggisberg informiert, wurde ein Schutzkonzept zur Prävention sexueller Ausbeutung inklusive Verhaltenskodex und Krisenmanagement entwickelt.
Blick auf das verschneite Riggisberg. - Riggisberg
Blick auf das verschneite Riggisberg. - Riggisberg - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Abteilungen Kinder- und Jugendfachstelle, Bildung und Regionaler Sozialdienst haben zusammen mit einem Ausschuss aus dem Gemeinderat Riggisberg in den letzten Monaten intensiv an der Erarbeitung des Schutzkonzepts zur Prävention sexueller Ausbeutung von Personen, welche in einem Abhängigkeitsverhältnis mit dem Gemeindepersonal stehen, gearbeitet.

Das Schutzkonzept beinhaltet die beiden Bereiche Prävention und Intervention. Ziel ist es, durch eine gute Prävention sexuelle Ausbeutung zu vermeiden.

Kernstück ist der Verhaltenskodex, welchen die drei Abteilungen jeweils für ihren Bereich erarbeitet haben. Er definiert professionelle Standards im Umgang mit Nähe und Distanz.

Grenzen und Nähe: Kodex für sicheren Umgang mit schutzbedürftigen Personen

Darin wird beispielsweise geregelt, wie man ein Kind tröstet (welche Berührungen sind in Ordnung), welche Kleidung der Mitarbeitenden dem Auftrag angemessen ist oder welche Standards im Umgang mit Social Media gelten (zum Beispiel keine Kontakte zu Kindern, Jugendlichen oder Klienten über private Social-Media-Kanäle).

Wichtig dabei ist, dass im Team Unsicherheiten besprochen und allfällige Grenzüberschreitungen im Bereich der Prävention vor sexuellen Übergriffen, welche im Kodex gemeinsam festgelegt wurden, thematisiert werden.

Die Arbeit mit schutzbedürftigen Personen ist ohne Beziehungsarbeit und damit ohne Nähe und Risiko undenkbar.

Entscheidend ist, dass sich die Mitarbeitenden jederzeit reflektieren und bei abweichendem Verhalten zum Verhaltenskodex, weiteren Irritationen im Bereich der Nähe und Distanz innerhalb des Teams wie auch gegenüber der Leitung Transparenz herstellen.

Verpflichtung und Konsequenzen für Mitarbeitende der Gemeinde Riggisberg

Jeder Mitarbeitende (auch freiwillig engagierte Personen) muss eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, dass er beziehungsweise sie den Kodex verstanden hat und einhält.

Dabei nimmt der Mitarbeitende zur Kenntnis, dass Übertretungen zur Trennung des Auftragsverhältnisses führen sowie in Referenzauskünften erwähnt werden können.

Zum Schutzkonzept gehört neben dem Verhaltenskodex das Krisenmanagement, im Fall dass eine Intervention nötig werden sollte.

Im Krisenmanagement werden Handlungsgrundsätze bei Verdacht auf Straftaten festgelegt, die Meldestelle und der Krisenstab definiert und personell besetzt sowie die externe Fachstelle zur Unterstützung bei einem Verdachtsfall bestimmt.

Schutzkonzept und Prävention zur Sicherung des Kindeswohls

Neben den erwähnten Massnahmen gehört zur Prävention auch, dass man neues Personal instruiert und das Schutzkonzept jährlich im Team thematisiert.

Zudem wird bereits anlässlich von Vorstellungsgesprächen und dem Einholen von Referenzauskünften diesem Thema besonderes Gewicht beigemessen.

Sonder- und Privatauszüge werden sowohl bei Neueintritten als auch regelmässig wiederkehrend bei allen Angestellten der betroffenen Abteilungen eingeholt.

Die Gemeinde Riggisberg hat dieses Konzept nicht aus einem konkreten Vorfall heraus erarbeitet, sondern ist auf Initiative des Leiters der Kinder- und Jugendfachstelle Gantrisch entstanden, welcher einen Verhaltenskodex für seine Abteilung erstellt hat.

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