Zürcher Goldküste trinkt den St. Gallern Quellwasser weg
In Eschenbach SG wird Wasser immer kostbarer. Trotzdem wird das Quellwasser von dort dank alter Rechte in Richtung Zürichsee geleitet.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit über 100 Jahren fliesst Goldinger Quellwasser aus der heutigen Gemeinde Eschenbach über eine fast 30 Kilometer lange Leitung an den Zürichsee.
- Eschenbach würde das hochwertige Quellwasser heute «kaum mehr aus der Hand geben».
- Gleichzeitig bezieht Eschenbach aufgrund alter Rechte 350 Liter pro Minute unentgeltlich.
- Der Kanton bestätigt, dass die Ableitung die nutzbare Wassermenge im Goldingerbach vermindert.
Wasser aus dem Hahn. Für die Menschen an der Zürcher Goldküste eine Selbstverständlichkeit.
Doch ein Teil davon hat eine erstaunlich lange Reise hinter sich. Das Quellwasser stammt aus Goldingen SG, heute Teil der Gemeinde Eschenbach. Seit über 100 Jahren fliesst es durch eine fast 30 Kilometer lange Leitung Richtung Zürichsee.

Davon profitieren Stäfa, Männedorf, Meilen, Uetikon am See und Hombrechtikon. Sie bilden heute die fünf Träger der Wasserversorgung Goldingen-Meilen.
Im Extremsommer 2026 bekommt das historische Konstrukt neue Brisanz. Denn Wasser wird auch am Ursprungsort zunehmend kostbar.
«Kaum mehr aus der Hand geben»
«Die zunehmende Trockenheit macht Wasser zu einem immer wertvolleren Gut», sagt Eschenbachs Gemeindepräsident Cornel Aerne gegenüber Nau.ch.
Quellwasser von so hoher Qualität sei eine Ressource, «welche die heutige Gemeinde Eschenbach kaum mehr aus der Hand geben würde».
Wie aktuell das Thema ist, zeigte sich diesen Sommer. Die Trockenheit habe «auch die Wasserversorgung Eschenbach stark gefordert», so Aerne.

Zu Engpässen kam es allerdings nicht. Die Versorgung sei jederzeit sichergestellt gewesen.
Eschenbach verfügt über mehrere Quell- und Grundwassergebiete. Bei Bedarf kann die Gemeinde zusätzlich Wasser aus dem Obersee beziehen.
Neu ist die Diskussion nicht
Schon 2011 erklärte Gemeinderatsschreiber Thomas Elser bei einer Besprechung zur Goldinger Leitung, das Wasser würde heute wohl kaum mehr nach Meilen und in weitere Gemeinden verkauft.
Es würde stattdessen in der Region bleiben.
15 Jahre später kommt die Gemeinde zu einer ähnlichen Einschätzung.
Eschenbach profitiert selbst
Denn die St. Galler Gemeinde verfügt selbst über ein aussergewöhnliches Recht.
Bereits 1912 sicherte sie sich 350 Liter Goldinger Wasser pro Minute.
Bezahlt wurden einmalig 20'000 Franken sowie 1000 Franken an die Teilbrunnenstube. Danach musste Eschenbach weder für den Betrieb noch für den Unterhalt der Hauptleitung aufkommen.
Später wurde das Recht als «fortwährend, unbefristet und unentgeltlich» festgehalten.
Heisst: Eschenbach hat bis heute Anspruch auf 350 Liter pro Minute ohne laufende Wassergebühr.
Das bestätigt auch Stefan Leutwiler, Fachbereichsleiter Wasser und Abwasser der Gemeinde Männedorf, gegenüber Nau.ch. Er ist dort für die Wasserversorgung zuständig. Männedorf gehört zu den fünf Trägergemeinden der Wasserversorgung Goldingen-Meilen.
Bei Millionen-Sanierung sagte Eschenbach Nein
2011 stand die Sanierung der rund 100 Jahre alten Leitung an. Die Kosten wurden damals auf 22 bis 23 Millionen Franken geschätzt.

Die Wasserversorgung wollte Eschenbach deshalb an den Sanierungskosten beteiligen. Vorgesehen waren rund 15 Rappen pro Kubikmeter beziehungsweise rund 27'200 Franken pro Jahr.
Die Gemeinde lehnte ab und pochte auf ihre historischen Rechte.
Leutwiler bestätigt gegenüber Nau.ch, dass versucht worden sei, den Vertrag anzupassen. Eschenbach habe dies abgelehnt.
Auf die Frage von Nau.ch, ob die Gemeinde weiterhin auf diesem Vertrag bestehe, antwortet er knapp: «Ja.»
Auch die heutige Gemeinde stellt die alten Rechte nicht infrage. Die bestehenden Verträge seien rechtskräftig und entsprechend zu respektieren, hält Eschenbach fest.
Rapperswil-Jona profitiert von alten Rechten
Eschenbach ist nicht die einzige St. Galler Gemeinde mit einem historischen Vorteil.
Auch Rapperswil-Jona hat seit über 100 Jahren Anspruch auf Goldinger Quellwasser. Beim Bau der Leitung beteiligte sich Jona einst mit 47'500 Franken. Daraus entstand ein Bezugsrecht von 200 Litern pro Minute, davon 50 Liter für Wagen.
Ganz gratis fliesst das Wasser heute allerdings nicht mehr.
2012 wurde der Bezug neu geregelt. Rapperswil-Jona bezahlt seither 20 Rappen pro Kubikmeter, indexiert. Damit werden Investitionen, Betrieb und Unterhalt abgegolten.
Der alte Vorteil bleibt trotzdem bestehen. Im Vertrag wird ausdrücklich festgehalten, dass Rapperswil-Jona Goldinger Quellwasser aufgrund der historischen Rechte weiterhin «gratis oder zu deutlich vergünstigten Konditionen» erhalten soll.
Quellrechte gingen für Tausende Franken weg
Die Grundlage für das ganze System wurde vor über 100 Jahren geschaffen.
1904 verkaufte Alois Artho die Rechte an seinen Quellen für 9’000 Franken. Der Käufer durfte einen Teil oder das gesamte Wasser ableiten. Im Vertrag wird bestätigt, dass Artho den Betrag bar erhalten hat.
1912 folgte Ferdinand Rüegg. Er überliess der Wasserversorgung Goldingen-Meilen das Quellwasser auf seinem Grundstück.
Der Kaufpreis: 4’000 Franken. Dafür durfte die Wasserversorgung das gesamte dort entspringende Wasser ableiten.
Für damalige Verhältnisse waren das beträchtliche Summen. Dafür wirken die erworbenen Rechte bis heute nach: Beide Quellgruppen liefern noch immer Wasser.
Ableitung schmälert Goldingerbach um 61 Liter pro Sekunde
Folgenlos bleibt die Ableitung nicht.
Bei einer Überprüfung im Jahr 2006 stellte der Kanton St.Gallen fest, dass sich die nutzbare Wassermenge des Goldingerbachs durch die Fortleitung um rund 61 Liter pro Sekunde vermindert.
Bei Niederwasser verbleibe nur sehr wenig Wasser im Bach. Auch der Gemeingebrauch werde merklich eingeschränkt.
Kanton bestätigt Folgen auch 2026
Nau.ch wollte wissen, ob die Einschätzung von 2026 noch gilt.
«Grundsätzlich ja», bestätigt das St.Galler Bau- und Umweltdepartement.
Trockenperioden würden Niedrigwassersituationen zusätzlich verstärken. «Es ist davon auszugehen, dass das auch hier der Fall ist.»

Trotzdem muss die Nutzung der Goldinger Quellen bei Trockenheit nicht reduziert werden. Der Grund liegt in den historischen Rechten.
Bei der Nutzung handelt es sich laut Kanton um eine «ohne Verleihung anerkannte Nutzungsanlage». Diese Rechte stehen unter dem Schutz der Eigentumsgarantie und können nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden.
Die Fortleitung über die Kantonsgrenze wurde bereits 1908 bewilligt. 2006 befristete der Kanton die Bewilligung bis Ende 2056.
Eine vorzeitige Anpassung wegen veränderter klimatischer oder wasserwirtschaftlicher Bedingungen ist derzeit nicht vorgesehen.
Würde das heute nochmals bewilligt?
Diese Frage wollte Nau.ch auch vom Kanton wissen.
Eine klare Antwort gibt dieser nicht. Er hält aber fest: «Die Rahmenbedingungen haben sich seit 1908 (...) stark verändert.»

Für eine solche Nutzung würde heute ein ordentliches Konzessionsverfahren durchgeführt. Dabei würde auch der Einfluss auf das Gewässer detailliert geprüft.
Die bestehenden Rechte bleiben davon unberührt.
Und auch Eschenbach stellt sie nicht infrage. Die Verträge seien rechtskräftig und zu respektieren, hält die Gemeinde fest.












