Auguetbrücke wird für Veloverkehr offiziell freigegeben
Ab dem 14. Mai 2025 dürfen Velofahrende die Auguetbrücke zwischen Belp und Muri offiziell nutzen – ein wichtiger Lückenschluss im kantonalen Velonetz.

Wie die Gemeinde Belp mitteilt, ist die Querung der Aare über die Auguetbrücke im kantonalen Sachplan Veloverkehr als qualitative Netzlücke festgehalten und als Einzelmassnahme im Agglomerationsprogramm vorgesehen.
Auch die beiden Gemeinden Muri und Belp haben diese Verbindung in den kommunalen Richtplänen als Netzlücke definiert. Die Behördenverbindlichkeit ist damit auf allen Stufen gegeben.
Seit 2019 haben sich die Gemeinden Muri und Belp, sowie das Tiefbauamt des Kantons Bern und der Regionalkonferenz Bern-Mittelland mit dieser Thematik beschäftigt. Im 2023 und 2024 konnten alle erforderlichen Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden.
Die Publikation der Verkehrsmassnahmen wurde im September 2024 gestützt auf die Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern vorgenommen. Gegen die verfügten Massnahmen sind keine Einsprachen eingegangen und damit sind diese Massnahmen rechtskräftig.
Umsetzung und Neuheiten
Die Anpassung der Signalisation (Aufhebung Fahrverbot, Signal Fussgänger mit Zusatztafel Velo gestattet) erfolgt am 14. Mai 2025.
Auf Seite Belp ist das Befahren der Auguetbrücke Richtung Muri und abwärts auf dem Aaredamm bis zum Giessensteg offiziell gestattet. Beim Flughafen und der Flugplatzstrasse ist der Anschluss auf die Schweizmobil Velorouten Nummer 8, Nummer 74 und Nummer 888 sichergestellt.
Auf Seite Muri ist der Veloverkehr auch bis zum Muribad erlaubt und schliesst dort ebenfalls an bestehende Velorouten an.
Was bleibt gleich
Weiterhin mit einem allgemeinen Fahrverbot versehen ist die Strecke Aare aufwärts ab Auguetbrücke in Richtung Campagna und Schützenfahrbrücke. Ebenfalls gilt wie bisher ein Fahrverbot auf dem Aaredamm ab Giessensteg Richtung Selhofen in Fliessrichtung der Aare (Richtung Naturschutzgebiet).
Das Naherholungsgebiet an der Aare wird von verschiedenen Nutzer mit unterschiedlichen Ansprüchen beansprucht. Die unterschiedlichen Anspruchshaltungen sind untereinander vereinbar, wenn sich alle Nutzer mit gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme begegnen.
Nur wenn alle Personen rücksichtsvoll und entspannt auf den Strecken unterwegs sind, können auch alle Nutzer von den Vorteilen des Naherholungsgebiets profitieren.