Könizer Gemeinderat will Steuerung der Schulen neu aufgleisen
Der Könizer Gemeinderat plant eine Professionalisierung der Schulführung und Steuerung.

Geht es nach dem Willen des Könizer Gemeinderates, soll die Steuerung der Schulen und deren personelle Führung professionalisiert werden. Das Milizgremium der Schulkommission stosse zunehmend an seine Grenzen. Nun liegt der Ball beim Parlament.
Dieses befindet über die entsprechende Anpassung des Bildungsreglements Mitte September, wie die Gemeinde am Dienstag mitteilte. Kommt der Vorschlag durch, kann die neue Steuerungsstruktur auf Anfang 2026 in Kraft treten.
Mitglieder von Schulkommissionen müssen heute viel können. Sie brauchen Führungserfahrung, müssen sich im bernischen Schulsystem bestens auskennen, sehr flexibel sein und Krisen managen können. Dies seien zunehmend hohe Anforderungen an ein Milizgremium, schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung vom Dienstag.
Dementsprechend ist es – nicht nur in Köniz – mitunter schwierig, Bürgerinnen und Bürger zu finden, die die nötigen Kenntnisse mitbringen und sich dann auch noch in einer politischen Kommission engagieren wollen.
Neues Modell für effektive Schulsteuerung
Die Gemeinde Köniz möchte nun ein neues Modell einführen und hat verschiedene Varianten geprüft. Der Entscheid fiel auf eine mit «klarer und schlanker Struktur», wie es in der Mitteilung heisst.
Die strategisch-politische Steuerung der Schulen soll künftig beim Gemeinderat liegen. Eine neu zu schaffende Fachstelle stellt die personelle, pädagogische und organisatorische Steuerung sicher.
Strategische Entscheide seien in der Regel mit Kosten verbunden, betont der Gemeinderat. Es sei daher sinnvoll, wenn auch das Gremium Entscheide treffe, das auch für die Finanzen verantwortlich sei.
Lange waren Schulkommissionen im Kanton Bern die Hauptakteure in der Schulsteuerung. Mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes 2008 wurden die Gemeinden frei zu entscheiden, ob sie die Schulkommissionen weiterführen. Sie können die Funktion der Schulkommission auch dem für Bildung zuständigen Mitglied des Gemeinderats übertragen.