Wie die Gemeinde Lachen mitteilt, wird das eBau-Verfahren ab 13. Mai 2023 auch in Lachen möglich sein. Hiermit werden die Vorgänge teilautomatisiert.
Das Dorf Lachen (SZ).
Das Dorf Lachen (SZ). - Nau.ch / jpix.ch
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In den vergangenen drei Jahren haben im Kanton Schwyz nach und nach Gemeinden das elektronische Baubewilligungsverfahren (eBau) eingeführt. Nun zieht auch die Gemeinde Lachen nach.

Aufgrund der Datenmigration von der heutigen Baubewilligungssoftware auf die neue Cloud-basierte eBau-Plattform können vom 9. bis 12. Mai 2023 keine Baugesuche verarbeitet werden.

Die Abteilung Bau und Umwelt, Bereich Hochbau, ist jedoch für telefonische Anfragen während den Öffnungszeiten gerne für die Bürger da.

eBau steht für automatisierte Bearbeitung

Das Projekt eBau verfolgt das Ziel, das Baubewilligungsverfahren inskünftig auf elektronischem Weg abzuwickeln.

Dies betrifft zum einen den Datenaustausch zwischen Gesuchstellenden und Baubewilligungsbehörde wie auch von der Baubewilligungsbehörde mit dem Kanton und anderen Verwaltungseinheiten und Fachstellen.

Durch eBau entfallen im Grundsatz sämtliche bisherigen Gesuchsformulare.

Unterschriften auf Papier werden bis auf Weiteres beibehalten

Aufgrund der Tatsache, dass im Kanton Schwyz die gesetzliche Grundlage für die Verwendung von elektronischen Unterschriften noch nicht geschaffen ist, wird neben dem via eBau eingereichten Gesuch auch die Einreichung zweier unterzeichneten Papierdossiers nötig sein.

Das Bewilligungsverfahren selbst erfährt durch die Einführung von eBau keine Änderungen.

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