Das Alterszentrum Schübelbach muss dringend erweitert und renoviert werden. Sollte das Pojekt an der Urne scheitern, droht die Schliessung.
APHO Schübelbach
APHO Schübelbach - Gemeinde Schübelbach
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An der Budget-Gemeindeversammlung von Schübelbach soll ein neues Kapitel in der über 170-jährigen Geschichte der Altersbetreuung der Gemeinde aufgeschlagen werden.

Das Traktandum 13 der Gemeindeversammlung der Gemeinde Schübelbach vom 26. November 2021 hat es in sich. Geht es doch um nicht weniger als die Zukunft des gemeindeeigenen Alters- und Pflegeheims Obigrueh in Schübelbach.

Ein Blick in die Geschichte zeigt dabei auf, warum der Gemeinderat eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von 450'000 Franken für einen Projektwettbewerb für den Neubau des Alterszentrums beantragt.

Die letzte Renovation liegt bereits 17 Jahre zurück

Die Liegenschaft des Alters- und Pflegeheims Obigrueh in Schübelbach wurde in seinen Grundzügen im Jahr 1958 erbaut und bereits 20 Jahre später stand ein Um- bzw. Anbau an. Auch die vorläufig letzte Erweiterung und Renovation des im Dorfkern von Schübelbach gelegenen Gebäudes liegt bereits wieder 17 Jahre zurück.

Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an die Pflege und Betreuung im Laufe der Jahre grundlegend verändert. Zwischen dem einstigen Armenhaus und einer zeitgemässen Einrichtung für das Wohnen im Alter liegen nicht nur 170 Jahre, sondern auch ein völlig neues Verständnis für Menschen im hohen Alter.

Die Betriebsbewilligung läuft aus

Das APHO hat sich in all den Jahren in der Region zu einer Institution entwickelt, die einen sehr guten Ruf geniesst. Beweis dafür ist unter anderem die traditionell überdurchschnittlich hohe Auslastung des Heimes.

Trotzdem wird die zeitlich befristete Betriebsbewilligung in sechs Jahren auslaufen, da die baulichen Mängel und die Defizite an der Infrastruktur mittlerweile frappant sind.

Schon der Weiterbetrieb der «Obigrueh» bis ins Jahr 2027 wurde vom kantonalen Amt für Gesundheit und Soziales nur unter Auflagen bewilligt. Eine der Vorgaben war eine Meilensteinplanung der Gemeinde Schübelbach für einen Neubau.

Die Betriebskommission des APHO hat eine Machbarkeitsstudie erarbeitet

Dieser Aufgabe hat sich die Betriebskommission des APHO im Auftrag des Gemeinderates angenommen und in einem ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie mit klaren Visionen für das gemeindeeigene Heim erarbeitet.

Mit hohem Gewicht berücksichtigt wurden dabei unter anderem Faktoren wie etwa der Standort, die aktuellsten Bedarfszahlen des Kantons, die regionale Entwicklung der Alters- und Pflegeheime und des Wohnens im Alter generell, aber auch die Entwicklungstendenzen der ambulanten Alterspflege.

Auch Visionen auf Basis von baulichen und konzeptionellen Entwicklungstendenzen flossen ein. Dazu haben die Projektverantwortlichen zahlreiche andere Betriebe besucht und die dabei gewonnenen Erkenntnisse in die Machbarkeitsstudie einfliessen lassen.

Es soll von 25 auf 40 Plätze anwachsen

Geplant wird für einen Betrieb ab dem Jahr 2027 und für einen Zeithorizont bis ins Jahr 2045. Der Bedarf für ein neues Alterszentrum mit 40 Betten ist klar ausgewiesen, zumal diese Zahl aufgrund der tiefsten von fünf Bedarfskurven der OBSAN-Studie von 2019 des Kantons errechnet worden ist.

Faktisch bedeutet dies eine Erhöhung um nur gerade 15 Plätze gegenüber dem heutigen Angebot des APHO. Ebenso geplant werden in Ergänzung zu den Pflegeplätzen auch Alterswohnungen respektive -studios, nach denen die Nachfrage immer grösser wird.

Das bestehende Angebot und geplante Erweiterungen in der Region sind während dem Prozess stets in die Überlegungen mit einbezogen worden. Besonders intensiv gepflegt wurde auf allen Stufen der Austausch zwischen dem gemeindeeigenen Alters- und Pflegeheim Obigrueh und dem durch eine Stiftung geführten Wohn- und Pflegezentrum Stockberg in Siebnen.

So war beispielsweise die ehemalige Leiterin des WPZ Stockberg über viele Jahre Mitglied der Schübelbachner Alterskommission und gestaltete dort die Angebote der Gemeinde mit.

Die Wirtschaftlichkeit steht im Fokus

Grösste Beachtung muss der Wirtschaftlichkeit eines zukünftigen Alterszentrums geschenkt werden – und zwar in zweierlei Hinsicht: Einerseits ist es die bauliche Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit den zu erwartenden Baukosten. Anderseits ist es die betriebliche Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Effizienz des neu erstellten Hauses.

«Braucht es wirklich ein neues Alterszentrum?» Mit dieser zentralen Frage haben sich sowohl Betriebskommission als auch Gemeinderat immer wieder intensiv auseinandergesetzt.

Denn grundsätzlich ist es jeder Gemeinde freigestellt, ob sie für ihre betagten Menschen selber eine Institution betreiben möchte oder nicht. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden nur dazu, für die stationäre Alterspflege zu sorgen und diese zur Verfügung zu stellen.

Das Schicksal vom «Obigrueh» hängt an der Urnenabstimmung ab

Der Gemeinderat Schübelbach hat verschiedene Optionen geprüft und ist einstimmig zum Schluss gekommen, dass die grösste Gemeinde der March die 170-jährige Tradition mit einer eigenen Institution fortführen und mit einem Neubau nachhaltig in die Zukunft investieren sollte.

Denn nur so kann die Gemeinde langfristig die Kosten der stationären Pflege unter ihrer eigenen Kontrolle und Verantwortung behalten.

Wird das Sachgeschäft «Wettbewerbskredit Neubau Alterszentrum Obigrueh» an der Urne abgelehnt, wird sich der Gemeinderat hingegen umgehend mit der mittelfristigen Schliessung oder Umnutzung der «Obigrueh» befassen müssen.

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