Der Satiriker Andreas Thiel muss für seinen Auftritt ohne Maske an einer Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen in Lachen SZ von Ende 2020 keine Busse bezahlen.
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Andreas Thiel an einer Corona-Demo in Zürich im September 2020. - Keystone
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Die Staatsanwaltschaft hatte für Thiel, der als Redner an der Demonstration aufgetreten war, eine Busse von 100 Franken gefordert. Dies akzeptierte er nicht, und er hat vor Gericht nun Recht erhalten, wie der Einzelrichter am Freitag, 24. Juni 2022, auf Anfrage mitteilte.

Es sei nicht erwiesen, dass Thiel als Teilnehmer der Kundgebung vor Ort gewesen sei. Als Redner habe für ihn gemäss den damals geltenden Regeln im Kanton Schwyz keiner Maskenpflicht gegolten. Er sei damit vom Vorwurf der Übertretung des Epidemiengesetzes freizusprechen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates. Abgewiesen hat das Gericht dagegen Thiels Forderung einer Entschädigung wegen wirtschaftlicher Einbusse.

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt waren zwei Mitorganisatoren der Demonstration freigesprochen worden. Dem Schwyzer alt Regierungsrat René Bünter (SVP) und Josef Ender vom Aktionsbündnis Urkantone war vorgeworfen worden, die Masken- und Abstandspflicht nicht durchgesetzt und die Teilnehmerzahl überschritten zu haben. Die Verfügung der Gemeinde, die Tatbestandsteil wäre, war wegen einer Formalie nicht gültig.

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