Wegen SRF-Schmitz: «Habe alle meine Facebook-Kommentare gelöscht»
Vor Jahren abgesetzte Posts und Kommentare etwa auf Facebook können sich in der Arbeitswelt rächen. Dies gilt nicht nur für SRF-Journalist Pascal Schmitz.

Das Wichtigste in Kürze
- «Ich habe jetzt alle Kommentare auf Facebook gelöscht», sagt eine Medienschaffende.
- Grund dafür ist der Fall von SRF-Moderator Pascal Schmitz.
- Bewerbende und Arbeitgeber müssen damit rechnen, dass Arbeitgeber ihre Posts anschauen.
Alte Social-Media-Posts sind SRF-Journalist Patrick Schmitz zum Verhängnis geworden. Vor 15 Jahren setzte der 41-Jährige auf Facebook rassistische Posts ab.
Dies kam im Zusammenhang mit Schmitz' veröffentlichtem Skandal um Ex-Hockey-Nati-Trainer Patrick Fischer ans Licht. SRF hat Schmitz, der auch «Schweiz aktuell» moderiert, inzwischen von der TV-Kamera abgezogen.
Bei manchen Angestellten löst der Fall ein mulmiges Gefühl aus.
Weder wollen sie wegen unbedachter Kommentare plötzlich den Job verlieren, noch sich die Chancen bei der Jobsuche verbauen.
«Alle schlecht gealtert auf Facebook»
«Ich habe jetzt alle Kommentare auf Facebook gelöscht. Da war ich eine halbe Stunde dran.» Dies sagt eine Medienschaffende zu Nau.ch, die seit 2009 auf Facebook aktiv ist.
Sie habe zwar nie etwas Rassistisches oder Sexistisches auf Facebook geschrieben, betont die Mitfünfzigerin.
«Aber irgendwie sind meine Kommentare alle schlecht gealtert und müssen nicht mehr in uralten Posts erscheinen.»
Background-Check bei ZKB
Auch Bewerberinnen und Bewerber der Zürcher Kantonalbank (ZKB) sollten ihre Social-Media-Profile ausmisten.
«In Einzelfällen kann unter anderem auch ein Background-Check mit der Konsultation öffentlicher Online-Präsenzen Teil des Auswahlprozesses sein.» Dies bestätigt Markus Flick, Mediensprecher der ZKB auf Anfrage.
Solche Prüfungen erfolgen stets im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und ethischen Standards.
Die ZKB lege grossen Wert auf eine Unternehmenskultur, die von Respekt geprägt sei, sagt Flick. Zwar lägen private Äusserungen von Mitarbeitenden ausserhalb ihrer beruflichen Tätigkeiten grundsätzlich nicht im Einflussbereich der Arbeitgeberin. Als Beispiel erwähnt er Social Media.
«Hinweise auf etwaiges unangemessenes Verhalten von Mitarbeitenden nimmt die Bank gleichwohl stets sehr ernst.» Sie prüfe diese sorgfältig und treffe bei Bedarf geeignete Massnahmen.
Äusserungen könnten Ansehen schädigen
Bundesangestellte müssen damit rechnen, dass sich das HR ihre Profile auf Xing oder Linkedin anschaut.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens könnten die Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung öffentlich einsehbare Berufsinformationen auf derartigen Netzwerken bearbeiten.
Dies bestätigt Anand Jagtap, Mediensprecher des Eidgenössischen Personalamts (EPA). «Nutzerinnen und Nutzer dieser Plattformen machen ihre Informationen bewusst für potentielle Arbeitgeber zugänglich», sagt Jagtap.
Bewerbende für Topkaderfunktionen oder Funktionen in hoheitlichen Funktionen stehen noch mehr im Fokus. Gewisse Funktionen in der Bundesverwaltung benötigten im Rahmen ihrer Anstellung eine positive Personensicherheitsprüfung, sagt Jagtap. Dies ist zum Beispiel bei Topkaderfunktionen oder Funktionen in hoheitlichen Funktionen der Fall.
Für die Angestellten gilt ein Verhaltenskodex im Umgang mit Social Media. Dieser weist darauf hin, dass «auch Äusserungen, welche Sie privat auf Social Media tätigen, das Ansehen der Bundesverwaltung schädigen können». Dies, falls eine Verbindung zum Arbeitgeber hergestellt werden könne.
«Rechtlich belangt werden»
Auch der Kanton Bern macht seine Angestellten auf die Gefahren von Social Media aufmerksam.
«Für die publizierten Inhalte sind Sie verantwortlich, und Sie können dafür auch rechtlich belangt werden», steht im Merkblatt etwa.
Profile von Bewerberinnen und Bewerbern durchforstet der Kanton Bern nicht gezielt. Eine kantonsweit einheitliche Praxis zur Sichtung von Social-Media-Profilen aller Bewerbenden gebe es nicht, teilt die Medienstelle mit.

















