Schlieren

Schlieren ZH: Stadtrat legt Massnahmen gegen häusliche Gewalt dar

Der Stadtrat von Schlieren ZH hat eine Kleine Anfrage zur nationalen Kampagne gegen häusliche Gewalt beantwortet – eigene Massnahmen dazu gab es bisher keine.

Schlieren ZH
Die alte reformierte Kirche in Schlieren (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Am 17. Juni 2026 wurde von Gemeindeparlamentarierin Anita Petrovic die folgende Kleine Anfrage betreffend «Nationale Kampagne gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt» eingereicht:

«Vor wenigen Tagen wurde in der Schweiz bereits der zwölfte Femizid des Jahres 2026 verübt. Diese Tötungsdelikte sind die extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt und zeigen die Dringlichkeit wirksamer Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen.

Häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ist in der Schweiz weit verbreitet und betrifft Menschen aller Altersgruppen und gesellschaftlicher Schichten. Frauen und Kinder sind besonders gefährdet, Opfer schwerer Gewalt zu werden. Wirksame Prävention setzt früh an, etwa bei Machtungleichgewichten, Kontrolle und diskriminierenden Verhaltensmustern.

Neben ausreichenden Unterstützungsangeboten braucht es deshalb eine breite gesellschaftliche Sensibilisierung.

Seit dem 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe schweizweit über die nationale Telefonnummer 142 erreichbar. Die kostenlose Hotline bietet Betroffenen von Gewalt sowie Angehörigen rund um die Uhr niederschwellige, vertrauliche Beratung. Geschulte Fachpersonen informieren über Handlungsmöglichkeiten und vermitteln bei Bedarf an zuständige Fachstellen.

Gemäss Medienberichten wird das Angebot «stark genutzt».

Parallel dazu führt der Bund eine nationale Kampagne gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt durch. Sie sensibilisiert für Gewaltformen wie Herabsetzung, Kontrolle, Isolation oder Machtmissbrauch, ermutigt Betroffene und ihr Umfeld, über Gewalt zu sprechen, und verweist auf bestehende Hilfsangebote.

Die nationale Kampagne und die neue Opferhilfe-Nummer 142 leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Sensibilisierung. Angesichts der schweizweit weiterhin hohen Zahl von Gewaltdelikten, häuslicher Gewalt und Femiziden ist von öffentlichem Interesse, wie diese Instrumente in Schlieren umgesetzt und genutzt werden und ob weitere Massnahmen nötig sind.

Der Stadtrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Fragen: 1. Welche Massnahmen trifft der Stadtrat in Schlieren, um Gewaltdelikte und häusliche Gewalt einzudämmen bzw. Opfer, darunter auch Kinder, zu schützen?

3. Welche Massnahmen wurden und werden in unserer Stadt getroffen, um die nationale Kampagne und die neue Opferhilfe-Nummer 142 bekannt zu machen und deren Botschaften zu verbreiten?

5. Wie stellt der Stadtrat sicher, dass die breite Bevölkerung und insbesondere gefährdete Personengruppen in unserer Stadt von den Informations- und Unterstützungsangeboten erreicht werden?

6. Wurden die Stadtpolizei beziehungsweise die zuständigen Sicherheitsorgane bereits spezifisch zum Umgang mit häuslicher, sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie mit betroffenen Opfern geschult?

Die Verwaltungsangestellten unterschiedlicher Abteilungen treffen verschiedene Massnahmen: In der Abteilung Soziales sind die Mitarbeitenden für die Thematik geschult und unterstützen betroffene Personen im Einzelfall. Dies können die direkte Beratung im Intake oder in der Sozialberatung sein, aber auch die Vermittlung zu geeigneten Angeboten für Frauen (spezifische Beratungsstellen, Frauenhäuser etc.), die finanzielle Unterstützung sowie auch die Bereitstellung einer Notunterkunft. Auch Männer werden an geeignete Beratungsstellen (Männerbüro etc.) verwiesen.

Um das Kindeswohl sicherzustellen, werden Familien direkt beraten oder es erfolgt eine Triage an das zuständige Kinder- und Jugendzentrum in Dietikon oder an andere Fachstellen. Werden die Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter mit einer Situation konfrontiert, in denen eine Gefährdung für Kinder besteht und werden freiwillige Hilfsangebote nicht angenommen, erfolgt eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Die Stadtpolizei Schlieren untersucht und rapportiert bei Meldungen von häuslicher Gewalt immer die strafrechtlichen Aspekte gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Richtlinien und Vorgaben der Kantonspolizei Zürich.

Zudem verfügt die Polizei bei Bedarf Gewaltschutzmassnahmen und setzt diese durch. Dazu gehört auch die Abgabe der Opferhilfemerkblätter und deren Kontaktdaten an die betroffenen Personen. Des Weiteren wird durch die Polizei eine Meldung an die Opferhilfe verfasst.

Auch aus der Abteilung Bildung und Jugend gibt es wiederkehrende Angebote, die den Schülerinnen und Schülern der Schule Schlieren präventiv angeboten werden. Einerseits geht es um die Sensibilisierung des Themas bei den Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Projekten und anderseits soll mit den Angeboten sichergestellt werden, dass die Kinder und Jugendlichen informiert sind, wo sie im akuten Fall Hilfe erhalten. Solche Angebote sind zum Beispiel LoveLimits, Sexualprävention, Mein Körper gehört mir oder Präventionsunterricht zum Thema Rollenbilder.

Frage 2: Wie beurteilt der Stadtrat die nationale Kampagne gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt?

Die Kampagne wird begrüsst, sie ist sichtbar, breit gestreut und wird wahrgenommen.

Bisher wurden im Hinblick auf diese Kampagne keine speziellen Massnahmen getroffen. Die nationale Kampagne ist durch Plakate bereits im Stadtbild präsent und in den Medien wurde schweizweit mehrfach berichtet. Dadurch wurde eine hohe Bekanntheit erreicht.

Der Stadtrat ist bereit, Unterstützung zu leisten, in dem vermehrt im Stadthaus und anderen öffentlichen Einrichtungen Flyer aufgelegt und Mitarbeitende informiert werden. Zudem wird die Kampagne Seitens der Präventionsabteilungen der Kantonspolizei der Schweiz aktiv unterstützt. So zum Beispiel durch regelmässige Auftritte auf Facebook, Instagram etc. Frage 4: Nutzt der Stadtrat Angebote des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, um die Kampagne bekannt zu machen? Falls ja, welche?

Die Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt ist eine sehr wichtige nationale Angelegenheit mit einer engen Zusammenarbeit mit den Kantonen. Der Stadtrat unterstützt das Hilfsangebot, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Schlieren die Betroffenen darauf aufmerksam machen sowie mit Flyern, Plakaten und Aushängen.

Antwort: Konkret gefährdete Personen, welche bereits in Kontakt mit der Verwaltung stehen, werden darauf angesprochen und in einem persönlichen Gespräch auf die verschiedenen Hilfsorganisationen aufmerksam gemacht. Zusätzlich werden zum Beispiel im Stadtbüro Flyer aufgelegt und mit Aushängen publik gemacht.

Die Thematik der Häuslichen Gewalt ist regelmässig Thema bei Aus- und Weiterbildungen der Polizei des Kantons Zürich und somit auch der Stadtpolizei.

Frage 7: Sieht der Stadtrat weiteren Handlungsbedarf bei der Prävention schwerer geschlechtsspezifischer Gewalt bis hin zu Femiziden? Wenn ja, welchen?

Der Stadtrat begrüsst und unterstützt die nationale Kampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt. Den vorherigen Antworten kann entnommen werden, was bereits unternommen wird.

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