Wie die Gemeinde Schlieren berichtet, hat der Stadtrat am 26. Januar 2022 die Teilrevision Nutzungsplanung «Alterszentrum» verabschiedet.
Das Stadtzentrum Schlieren im Kanton Zürich.
Das Stadtzentrum Schlieren im Kanton Zürich. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 26. Januar 2022 die Teilrevision Nutzungsplanung «Alterszentrum» zuhanden der öffentlichen Auflage gemäss Artikel 7 des Planungs- und Baugesetzes und Artikel 15c der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei verabschiedet.

Die Teilrevision besteht aus der Teiländerung des Zonen- und Kernzonenplans. Die Stadt Schlieren ersucht zudem um die Festlegung des Gewässerraums entlang des Dorfbachs, öffentliches Gewässer Nummer 2.0, im Rahmen der Teilrevision der Nutzungsplanung «Alterszentrum».

Einsichtnahme für Bürger läuft am 19. April 2022 ab

Die Akten und Pläne können vom 18. Februar bis 19. April 2022 online unter der Gemeindewebseite eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im Stadthaus, Sekretariat Bau und Planung, 2. OG, Büro 204, während der ordentlichen Bürozeiten auf.

Innert dieser Frist von 60 Tagen, die am 19. April 2022 abläuft, kann sich jedermann direkt online zum Inhalt äussern. Alternativ können Einwendungen auch schriftlich an den Stadtrat Schlieren gerichtet werden.

Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung durch das Gemeindeparlament (Teiländerung Zonen- und Kernzonenplan) respektive bei der Festlegung durch die Baudirektion (Gewässerraumfestlegung) entschieden.

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