Kanton Schaffhausen verbietet private Feuerwerke
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit gilt nun auch im Kanton Schaffhausen ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.

Auch privates Feuerwerk wird verboten. Der Regierungsrat ruft die Bevölkerung zudem zum Wassersparen auf. Die Trockenheit und die Hitze der vergangenen Wochen hätten in weiten Teilen des Kantons Schaffhausen zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt.
Daran habe auch das Gewitter vom Mittwochabend, 20. Juli 2022, nichts geändert, teilte der Regierungsrat am Donnerstag, 21. Juli 2022, mit. Eine Entspannung der Situation gebe es erst, wenn es länger und intensiver regne.
Laut Wetterprognosen soll es aber bis Anfang August weiter heiss und trocken bleiben. Ab sofort gilt deshalb auch im Kanton Schaffhausen ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Die Waldbrandgefahr wurde auf «gross» hochgestuft und entspricht jetzt Stufe 4 von 5.
Erlaubt ist das Feuern hingegen noch im Siedlungsgebiet, sofern dazu befestigte Feuerstellen benutzt werden. Auch Kohle-, Elektro- und Gasgrills sind noch gestattet.
Aufruf zum Wassersparen
Die Versorgung mit Trinkwasser ist gemäss Angaben des Regierungsrates «aktuell noch nicht gefährdet». Er ruft die Bevölkerung aber dazu auf, mit dem vorhandenen Wasser sparsam umzugehen. Wichtig sei insbesondere auch ein sorgfältiger Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Gülle und Pflanzenschutzmitteln.
Als weitere Massnahme entschied der Kanton, das Abbrennen von Feuerwerk ab sofort auf dem ganzen Kantonsgebiet zu verbieten. Ob die grossen Bundesfeier-Feuerwerke über dem Rheinfall und in Stein am Rhein stattfinden können, ist noch unklar. Die Behörden wollen bis spätestens Mitte nächster Woche darüber entscheiden.