Sarnen hebt das Reglement der «Tourismusabgabe» auf
Wie die Gemeinde Sarnen mitteilt, ist bereits seit 2013 der Kanton für das Tourismusgesetz zuständig. Das Tourismusabgabereglement hat seine Bedeutung verloren.

Seit 2013 ist der Kanton zuständig für den Vollzug des Tourismusgesetzes, davor waren es die Einwohnergemeinden.
Das Tourismusabgabereglement wurde durch das kantonale Tourismusgesetz ersetzt und hat seine Bedeutung verloren.
Das bisherige Tourismusabgabereglement der Gemeinde Sarnen vom 17. November 1997 wird aufgehoben.
Der Entscheid des Gemeinderates wird dem fakultativen Referendum unterstellt. Falls die Referendumsfrist unbenützt abläuft, wird das Tourismusabgabereglement aufgehoben.