Im Kanton Aargau können Jugendliche ab 16 Jahren auf kantonaler und kommunaler Ebene weiterhin nicht abstimmen. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine Motion mehrerer Parteien mit 69 zu 62 Stimmen abgelehnt, die eine Änderung der Kantonsverfassung forderte.
Abstimmung Schaffhausen
Ein Wegweiser zeigt zum Stimmlokal. (Symbolbild) - sda
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Es mache Sinn, dass der Aargau vorausgehe und ein Signal nach Bern sende, sagte Alain Burger (SP) als Sprecher der Motionärinnen und Motionäre aus den Reihen von Die Mitte, Grünen, EVP, GLP und SP.

In einer lebendigen Demokratie solle die neue Generation in die Prozesse des politischen Prozesses eingeführt werden. Nur wer frühzeitig mitentscheiden könne, bilde sich eine eigene Meinung, argumentierten die Motionäre.

FDP und SVP wollten davon nichts wissen. Die FDP wies darauf hin, das Wahlrecht und die rechtliche Mündigkeit mit 18 Jahren müssten einhergehen. Deshalb lehne die FDP die Motion ab. Es gehe den Motionären nur darum, die eigene Ideologie zu fördern, hiess es bei der SVP. Die Mehrheit der Fraktion Die Mitte stellte sich hinter das Anliegen.

Die Motion verlangte, dass die Kantonsverfassung so geändert wird, damit auch 16- und 17-Jährige das Stimmrecht sowie das aktive Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene erhalten würden. Das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit in ein politisches Amt, sollte weiterhin erst ab 18 Jahren gelten.

Im Grundsatz brachte der Regierungsrat in einer Stellungnahme dem Anliegen Wohlwollen gegenüber. Der Grosse Rat habe jedoch bereits in den Jahren 2014 und 2016 zu ähnlichen Vorstössen Nein gesagt.

Der Nationalrat und die Staatspolitische Kommission des Ständerats stimmten bereits einer parlamentarischen Initiative für das aktive Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren zu. Vor diesem Hintergrund sei es nicht sinnvoll, dieses Thema im Kanton Aargau aufzunehmen, hielt der Regierungsrat fest.

Momentan können 16- und 17-Jährige nur im Kanton Glarus über kantonale und kommunale Vorlagen abstimmen.

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