Bundesrat

Boltigen: Der Bundesrat entscheidet über einen Öffnungsschritt

Gemeinde Boltigen
Gemeinde Boltigen

Saanenland,

Seit Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen. Ebenso viele andere Bereiche.

Die Gemeindeverwaltung in Büetigen.
Die Gemeindeverwaltung in Büetigen. - Roman Zwygart

Seit Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wie-der öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten.

Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden.

Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische Lage wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist.

Weil die Fallzahlen derzeit wieder steigen, ist jedoch nicht klar, wann der zweite Öffnungsschritt tatsächliche erfolgen kann. Der Bundesrat entscheidet am 19. März. Unter anderem sind folgende Lockerungen bei den Kantonen in Vernehmlassung (nicht vollständige und abschliessende Aufzählung):

▪ Private Treffen zu Hause: Im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen sollen

wieder 10 Personen erlaubt sein.

▪ Veranstaltungen mit Publikum: Draussen mit 150 (etwa Fussballspiele), drinnen mit

50 Personen (etwa Kinos) sollen erlaubt sein.

▪ Andere Veranstaltungen: Bei Führungen in Museen oder Treffen von Vereinsmitglie-

dern sollen 15 Personen erlaubt sein.

▪ Restaurants: Gastrobetriebe sollen ihre Terrassen wieder öffnen können.

▪ Sport und Kultur: Sportliche und kulturelle Aktivitäten sollen neu auch für Erwach-

sene im Amateurbereich für Einzelpersonen und Gruppen bis zu 15 Personen erlaubt

sein.

▪ Alters- und Pflegeheime: Aufhebung der Maskenpflicht für geimpfte Bewohner.

Gutscheine «Corona-Aktion»

Dem Gemeinderat ist es sehr wichtig, das vielfältige Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungen und Freizeit in der Gemeinde aufrecht zu erhalten. Deshalb soll auch auf lokaler Ebene Hilfe erfolgen. Die Bevölkerung wird deshalb eingeladen, über die Gemeinde vergünstigte Gutscheine der Gewerbebetriebe in der Gemeinde Boltigen zu bestellen.

Der Bestellschein umfasst insgesamt 74 Unternehmen, also eine breite Auswahl. Das Angebot richtet sich an die Boltiger Bevölkerung; die Gemeinde leistet an alle Gutscheine einen Beitrag von 20 Prozent. Die Geschäfte erhalten den vollen Wert ausbezahlt, die Käufer bezahlen jedoch nur 80 Prozent des Gutscheinwertes. Pro Haushalt können maximal 4 Gutscheine zu Fr. 100.00 bezogen werden.

Der Gemeinderat rechnet mit einer grossen Solidarität der lokalen Bevölkerung. Für einmal würde es die Gemeindebehörde somit freuen, möglichst viel ausgeben zu dürfen. Denn mit einem Gemeindeanteil von Fr. 36‘000.00 könnten so Fr. 180‘000.00 Umsatz generiert werden. Nutzen Sie also das Bestellformular in dieser Gemeindebroschüre!

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