Wie die Gemeinde Goldach meldet, wurde noch im 2023 die periodische Nachführung der Waldränder abgeschlossen. Die Grundstücksflächen bleiben gleich.
Die Dorfmitte der Gemeinde Goldach.
Die Dorfmitte der Gemeinde Goldach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Gemäss Artikel 22 der Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) unterliegen sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung der Nachführungspflicht.

Mittels periodischer Nachführung (PNF) werden jene Objekte nachgeführt, für welche kein Meldewesen eingerichtet ist.

Darunter fallen primär Objekte wie Wald, Gewässer, Strassen oder Gartenanlagen, vorwiegend ausserhalb der Bauzone.

Schwerpunkt der Bearbeitung für diese periodische Nachführung bildete die Aktualisierung der Waldränder in Austausch mit dem kantonalen Forstamt.

Für Fragen steht die Wälli AG Ingenieure zur Verfügung

Die resultierenden Kulturflächenänderungen haben keine rechtliche Bedeutung, sondern beschreibenden Charakter (Grundbuch).

Es fanden keine Änderungen bei den Grundstücksflächen statt. Die Wälli AG Ingenieure wurde in der Gemeinde Goldach mit den Arbeiten zur aktuellen PNF beauftragt.

Im Herbst 2023 wurden die Arbeiten abgeschlossen und am 14. Dezember 2023 in das Grundbuch Goldach eingelesen.

Bei Fragen zum Projekt kann sich die Bevölkerung direkt an die Wälli AG Ingenieure wenden.

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