Ersatzwahl für die Geschäftsprüfungskommission in Mörschwil
Wie die Gemeinde Mörschwil mitteilt, können Kandidaturen für die Geschäftsprüfungskommission bis 15. September 2022 eingereicht werden.

In der Gemeinde Mörschwil findet am 27. November 2022 der erste Wahlgang für die Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt.
Wer bei der Ersatzwahl als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission kandidieren möchte, kann bis spätestens Donnerstag, 15. September 2022, 17 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei, Schulstrasse 3, Mörschwil, einen Wahlvorschlag einreichen. Sämtliche eingegangenen, gültigen Wahlvorschläge werden auf dem Stimmzettel für die Ersatzwahl vom 27. November 2022 aufgeführt.
Die Gemeinderatskanzlei stellt die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge sowie die Zustimmungserklärung zur Verfügung. Für eine Bestellung der Formulare oder für weitere Auskünfte steht die Gemeinderatskanzlei telefonisch gerne zur Verfügung. Die Unterlagen sind zudem auf der Gemeindewebseite verfügbar.
Der zweite Wahlgang ist am 12. März 2023
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 12. März 2023 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Donnerstag, 15. Dezember 2022, 17 Uhr der Gemeinderatskanzlei Mörschwil einzureichen. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.