St. Gallen: Temporäres Drohnenflugverbot wegen Women's Euro 2025
Am 4., 9. und 13. Juli besteht rund um den Kybunpark in St. Gallen eine Flugverbotszone für unbemannte Luftfahrzeuge, Drohnen.

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat an den Spieltagen der Women’s Euro 2025 in St. Gallen den Erlass einer Flugverbotszone für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) rund um den Kybunpark verfügt. Drohnen stellen bei Veranstaltungen mit viel Publikum eine Gefahr dar.
Um die Sicherheit aller an Spielen der Women’s Euro 2025 anwesenden Personen zu gewährleisten, hat die Regierung des Kantons St. Gallen eine Flugverbotszone für unbemannte Luftfahrzeug rund um den Kybunpark verfügt.
Die Verfügung wurde im Amtsblatt publiziert: Drohnenflugverbotszone anlässlich der Women's Euro 2025 in St.Gallen. Es ist auf der Weibseite der Kantonspolizei einzusehen.
Das Flugverbot gilt an drei Spieltagen
Das Flugverbot gilt an folgenden Spieltagen: Freitag, 04. Juli 2025, Mittwoch, 09. Juli 2025 und Sonntag, 13. Juli 2025.

Das Flugverbot betrifft den Luftraum über dem Kybunpark mit einem Radius von 2 Kilometern (Koordinaten Kreismittelpunkt 2'740'903.96, 1'252'510.11 [CH1903+ / LV95]) und gilt jeweils von 17 Uhr bis 24 Uhr.
Beim Flugverbot handelt es sich um ein absolutes Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 kg, gestützt auf Art. 34 Abs. 1 der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (SR 748.941; abgekürzt VLK).
Verstösse werden zur Anzeige gebracht
Zu beachten gilt, dass sich der Kybunpark generell aufgrund der in unmittelbarer Nähe stationierten Rega-Basis in einer ständigen Flugverbotszone befindet und unbemannte Luftfahrzeuge ab 250 Gramm ganzjährig mit einem Flugverbot belegt sind.
Details dazu sind der Drohnenkarte des Bundesamts für Zivilluftfahrt zu entnehmen: Drohnenkarte BAZL.
Die im Einsatz stehenden Polizeikräfte werden Verstösse gegen das Verbot zur Anzeige bringen. Ausserdem können Drohnen gestoppt und sichergestellt werden.
Ausgenommen vom Verbot sind Drohnen von im Einsatz stehenden Blaulichtorganisationen oder Personen, die im Besitz einer Ausnahmebewilligung sind. Ausnahmebewilligungen kann die Stadtpolizei St.Gallen erteilen.