Abstimmung

DIV bestätigt Gültigkeit der Abstimmung in Romanshorn

Wie die Gemeinde Romanshorn meldet, wurde der Rekurs gegen die Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2023 abgelehnt. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Die Bahnhofstrasse der Gemeinde Romanshorn.
Die Bahnhofstrasse der Gemeinde Romanshorn. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Rekurrent machte eine unstatthafte Verknüpfung zweier Traktanden geltend, nämlich des Traktandums vier mit dem Teilzonenplan für den Bau der Mehrzweckhalle Bach mit dem Traktandum fünf, der Nachführung des Rahmennutzungsplans, beinhaltend Zonenplan und Baureglement.

Erst nach Annahme des Traktandums vier habe der Stadtrat darauf hingewiesen, dass für den Bau der Mehrzweckhalle auch die Annahme des Traktandums Nummer fünf notwendig sei, was das Prinzip der Einheit der Materie verletzte.

Der Entscheid ist rechtskräftig

Mit Entscheid vom 9. Oktober 2023 ist das DIV (das kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft) auf den Rekurs wegen zu später Einreichung nicht eingetreten.

Darüber hinaus hält das Departement ausdrücklich fest, dass der Rekurs aber auch bei Rechtzeitigkeit hätte abgewiesen werden müssen.

Da innert der Rechtsmittelfrist keine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde, ist der Entscheid rechtskräftig und die betreffenden Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung sind damit gültig.

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