Gemeindefusion: Reinach und Leimbach legen Fahrplan fest
Reinach und Leimbach starten die vertiefte Fusionsprüfung mit Fachgruppen, Echogruppe und klar definiertem Zeitplan bis zur Abstimmung 2027.

Wie die Gemeinde Reinach AG berichtet, haben die Gemeinderäte von Leimbach und Reinach im vergangenen Frühling beschlossen, dass sie eine Fusion ihrer Gemeinden vertieft prüfen wollen.
Inzwischen sind die vorgesehene Projektorganisation und der Terminplan bekannt. Die entsprechenden Projektierungskredite werden den kommenden Budget-Gemeindeversammlungen zur Beschlussfassung unterbreitet.
Die Gemeinden Leimbach und Reinach arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich zusammen. Unter anderem erbringt die Gemeinde Reinach bereits heute in verschiedenen Bereichen ihre Dienstleistungen für die Gemeinde Leimbach (unter anderem Kreisschule Reinach-Leimbach, Musikschule, Bauverwaltung, Betreibungsamt).
Erfolgreiche Zusammenarbeit als Basis
Wo überregionale Organisationen oder Gemeindeverbände bestehen, sind vielerorts bereits beide Gemeinden angeschlossen. Dazu zählen unter anderem die Kreisschule aargauSüd, die Stützpunktfeuerwehr B Oberwynental, die Reformierte Kirchgemeinde Reinach-Leimbach, die Regionalpolizei Aargausüd, der Zivilschutz aargauSüd oder der Forstbetrieb aargauSüd.
Diese positive Erfahrung hat die beiden Gemeinderäte dazu bewogen, den nächsten Schritt in Betracht zu ziehen und eine Gemeindefusion vertieft prüfen zu wollen. Mit Unterstützung einer externen Begleitung sollen in den nächsten Monaten unter Einbezug aller Beteiligten die Chancen und Risiken eines Zusammenschlusses ermittelt werden.
Als Basis für die Abstimmungen an den Gemeindeversammlungen und die weitere Prüfung haben beide Gemeinden je einen Grundlagenbericht in Auftrag gegeben, die während der Aktenauflage zur Gemeindeversammlung öffentlich einsehbar sind.
Strukturierte Projektorganisation mit Facharbeitsgruppen
Für die vertiefte Prüfung eines Zusammenschlusses ist eine strukturierte und breit abgestützte Projektorganisation vorgesehen. Ziel ist es, in einem transparenten Prozess alle relevanten Aspekte und Auswirkungen eines Zusammenschlusses ausführlich zu klären. Dabei soll auch die Bevölkerung beider Gemeinden aktiv einbezogen werden.
Die übergeordnete Koordination und Steuerung des Projekts obliegt einer Projektleitung, welche sich aus Vertretungen beider Gemeinderäte, einer Vertretung des Kantons Aargau und der externen Projektleitung zusammensetzt.
Für die vertieften Abklärungen in den einzelnen Themenbereichen werden sieben Facharbeitsgruppen gebildet. Die Facharbeitsgruppen setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeindebehörden und Gemeindeverwaltungen sowie Interessierten aus der Bevölkerung beider Gemeinden zusammen. In jeder Facharbeitsgruppe sollen vier bis acht Personen mitwirken.
Echogruppe sorgt für breite Perspektiven und Feedback
Ergänzend dazu wird eine sogenannte Echogruppe gebildet – bestehend aus 15 bis 30 engagierten Persönlichkeiten beider Gemeinden. Ihre Aufgabe ist es, die in den Arbeitsgruppen erarbeiteten Ergebnisse aus einer breiteren Perspektive zu reflektieren und kritische Rückmeldungen zu geben. Geplant sind zwei gemeinsame Veranstaltungen mit der Echogruppe während der Projektlaufzeit.
Ziel dieser Organisationsform ist es, eine breit abgestützte, transparente und sorgfältige Entscheidungsgrundlage für den allfälligen Zusammenschluss der beiden Gemeinden zu schaffen.
Zeitplan bis zum Zusammenschluss 2029
Wenn beide Gemeinden dem Projektierungskredit zustimmen, wird die Arbeit in den Facharbeitsgruppen im Frühjahr 2026 aufgenommen. Ziel ist es, die vertieften Abklärungen bis Ende 2026 abzuschliessen, damit anschliessend der Schlussbericht erstellt und diskutiert werden kann.
Auf Basis dieses Berichts soll im Sommer 2027 ein Zusammenschlussvertrag ausgearbeitet werden, der Ende 2027 in beiden Gemeinden anlässlich einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung zur Abstimmung gelangt. Anschliessend würden die Urnengänge und das kantonale Genehmigungsverfahren folgen. Der Zusammenschluss würde auf 1. Januar 2029 in Kraft treten.
Kosten und Projektierungskredit für Fusionsprüfung
Für die vertiefte Prüfung eines Gemeindezusammenschlusses ist insgesamt mit Kosten von 180‘000 Franken zu rechnen. Dementsprechend wird in beiden Gemeinden ein Projektierungskredit von brutto 90‘000 Franken beantragt.
Unter der Bedingung, dass die Gemeinden das Fusionsprojekt zur Abstimmung vorlegen werden, bezahlt der Kanton einen Pauschalbeitrag von 25‘000 Franken pro Gemeinde. Der Ausgang der Abstimmung ist dabei nicht entscheidend.
An den bisher aufgelaufenen Kosten für das Vorprojekt beteiligt sich der Kanton zudem mit einer Pauschale von 5000 Franken pro Gemeinde.