Klage

    Urteil des Kantonsgerichts zur Kesb-Klage

    Das Kantonsgericht bestätigt das Urteil der ersten Instanz und stützt darüber hinaus teilweise auch Forderungen der Kläger.

    Gericht
    Vor dem Bezirksgericht Affoltern ZH bestritt der Mann während des Prozesses die Vorwürfe. (Symbolbild) - keystone

    Die Stadt Rapperswil-Jona und der damalige Präsident der Kesb Linth, Dr. Walter Grob, reichten im August 2016 eine Klage gegen die Obersee Nachrichten und deren federführenden Journalisten aufgrund deren Berichterstattung zur Tätigkeit der Kesb Linth ein. Das Urteil des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland kam am 12. Dezember 2017 unter anderem zum Schluss, dass die Berichterstattung als persönlichkeitsverletzende Kampagne zu qualifizieren und auf allen online verfügbaren Datenquellen der Website, auf der Facebook-Seite sowie aus Mediendatenbanken zu löschen sei.

    Die Obersee Nachrichten, welche das erstinstanzliche Urteil akzeptiert hatten, haben die Löschung der gesamten Berichterstattung bereits vollzogen. Diesem Klagepunkt sind die Beklagten folglich bereits vor dem Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils nachgekommen, weshalb das Löschungsbegehren in Bezug auf 300 einzelne Verletzungen gegenstandslos geworden war.

    Beklagten Journalisten akzeptierten das Urteil des Kreisgerichtes nicht

    Die beklagten Journalisten hingegen akzeptierten das Urteil nicht und zogen es an die nächste Instanz, das Kantonsgericht, weiter. Das 234-seitige Urteil des Kantonsgerichts schützt nun die Klage und damit das Anliegen des Stadtrates, städtische Mitarbeitende vor ungerechtfertigten medialen Angriffen zu schützen.

    Während die Berufung der beiden Journalisten vollumfänglich abgewiesen wurde, hiess das Kantonsgericht die im Anschluss daran erhobene Berufung der Stadt und Dr. Walter Grobs im Grundsatz gut. Den beiden Journalisten wird die künftige Verbreitung von 10 Aussagen unter Strafandrohung verboten, dem Kesb-Präsidenten wird eine Genugtuung zugesprochen (die an eine gemeinnützige Institution geht) und die Gerichtskosten werden praktisch vollständig den Beklagten auferlegt, die auch verpflichtet werden, den Klägern eine erhebliche, noch über den vorinstanzlichen Entscheid hinausgehende Parteientschädigung zu bezahlen.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Kommentare

    Weiterlesen

    df
    40 Interaktionen
    Was tun?
    Breel Embolo
    180 Interaktionen
    2025 verurteilt

    MEHR KLAGE

    CNN Weisses Haus
    7 Interaktionen
    Aus Weissem Haus
    CNN Gebäude
    7 Interaktionen
    Washington
    behindert
    63 Interaktionen
    Klage
    Harvard Studierende trump
    35 Interaktionen
    Niederlage

    MEHR AUS RAPPERSWIL

    Rapperswil-Jona
    Rapperswil-Jona SG
    Rapperswil-Jona SG
    Rapperswil-Jona SG
    Rapperswil-Jona SG
    Rapperswil-Jona SG
    Rapperswil-Jona SG
    1 Interaktionen
    Rapperswil-Jona SG