Abstimmung

    Rapperswil-Jona SG: Abstimmung zum Pflegezentrum Meienberg findet statt

    Der Kanton St. Gallen weist den Antrag ab, die Urnenabstimmung in Rapperswil-Jona SG abzusagen. Damit wird am 29. November 2026 über den Meienberg abgestimmt.

    Rapperswil-Jona SG
    Blick auf die Stadt Rapperswil (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Das Departement des Innern des Kantons St. Gallen hat den Antrag abgewiesen, die Urnenabstimmung vom 29. November 2026 vorsorglich abzusagen. Damit findet die Abstimmung über die Volksinitiative «Attraktiver Wohnraum im ehemaligen Pflegezentrum Meienberg» und den Gegenvorschlag des Stadtrates nach aktuellem Stand wie geplant statt.

    Marco Steg (FDP Rapperswil-Jona) erhob am 23. September 2026 eine Abstimmungsbeschwerde. Gleichzeitig beantragte er als vorsorgliche Massnahme, die Abstimmung abzusagen. Er machte insbesondere geltend, der Gegenvorschlag des Stadtrates verletze die Einheit der Materie.

    Der Stadtrat beantragte, das Gesuch um Absage der Abstimmung abzuweisen.

    Rechtsschutz bleibt gewährleistet

    Das Departement kommt in seiner Zwischenverfügung zum Schluss, dass eine vorsorgliche Absage weder notwendig noch verhältnismässig ist. Sollte das Hauptverfahren einen Verfahrensmangel aufzeigen, der das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben könnte, könnte das Departement die Abstimmung nachträglich aufheben. Sie müsste dann gegebenenfalls wiederholt werden.

    Der Rechtsschutz bleibt deshalb auch ohne sofortige Absage gewährleistet.

    Das Departement berücksichtigt zudem, dass die Absage einer bereits angesetzten Urnenabstimmung erheblich in den demokratischen Entscheidungsprozess eingreifen würde. Gleichzeitig sieht es keine ausreichend konkreten Nachteile, die sich mit einer späteren Aufhebung der Abstimmung nicht beheben liessen.

    Entscheid in der Hauptsache steht noch aus

    Mit der Zwischenverfügung sind die rechtlichen Fragen der Abstimmungsbeschwerde noch nicht abschliessend geklärt. Geprüft wird weiterhin, ob zwischen der Volksinitiative und dem Gegenvorschlag ein genügend enger sachlicher Zusammenhang besteht. Dies verlangt der Grundsatz der Einheit der Materie.

    Der aktuelle Entscheid betrifft somit nur den Antrag, die Abstimmung vorsorglich abzusagen. Nach aktuellem Stand findet die Abstimmung am 29. November 2026 wie vorgesehen statt.

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