Die drei im Neuenburger Jura geplanten Windparkprojekte sind aus Sicht der Unesco mit der weiteren Anerkennung der Uhrenmetropolen La Chaux-de-Fonds und Le Locle als Weltkulturerbe gerade noch vereinbar. Es dürften jedoch keine zusätzlichen Windkraftanlagen gebaut werden.
Windpark
Ein Windpark (Symbolbild) - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Expertenkommission der Unesco hat zu den geplanten Windparks Crêt-Meuron, Éole-de-Ruz und Quatre Bornes und deren Auswirkungen auf die beiden Weltkulturerbestätten der Uhrenindustrie im Neuenburger Jura Stellung genommen.

Diese Projekte mit insgesamt 27 Turbinen werden demnach als «kompatibel» mit der Eintragung dieser beiden Uhrenstädte in die Unesco-Liste erklärt, wie die Neuenburger Kantonsregierung am Dienstag mitteilte.

Aufgrund von Befürchtungen, dass die beiden Städte von der Unesco-Liste gestrichen werden könnten, wurden die Projekte in den vergangenen Monaten von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes, des Kantons und der betroffenen Gemeinden überarbeitet, um die Beeinträchtigungen zu verringern.

Der Internationale Rat für Denkmäler und historische Stätten Icomos, der eine technische Studie durchgeführt hat, begrüsste laut dem Staatsrat die Bemühungen, die potenziellen negativen visuellen Auswirkungen der geplanten Windparks deutlich zu reduzieren. Die Organisation sei jedoch der Ansicht, dass diese «die Grenzen der visuellen Landschaftsveränderung nach ihrem Bau bis an die Grenzen ausreizen».

Die Unterorganisation der Unesco sei deshalb der Auffassung, dass an diesen Standorten keine zusätzlichen Windkraftanlagen errichtet werden könnten, ohne die Schutzwürdigkeit des Weltkulturerbes zu gefährden. Generell würdigt die Unesco laut der Neuenburger Regierung die Bemühungen ihrer Mitgliedsstaaten beim Übergang zu erneuerbaren Energien, empfiehlt jedoch die Einführung geeigneter Massnahmen, um den Schutz des aussergewöhnlichen universellen Wertes der Güter zu gewährleisten.

Der Neuenburger Staatsrat zeigte sich zufrieden, dass die Bemühungen, die Auswirkungen des Projekts auf das Weltkulturerbe zu mildern, «erfolgreich waren», nahm jedoch die von Icomos und der Unesco verlangten Einschränkungen zur Kenntnis.

Die Regierung erklärte, dass die Schritte zur Inbetriebnahme der drei geplanten Windparks gemäss dem kantonalen Windkraftkonzept, das am 18. Mai 2014 in einer Volksabstimmung angenommen wurde, fortgesetzt werden könnten. Allerdings dürften sie noch weitere Hürden nehmen müssen.

Opposition erwachsen dürfte insbesondere dem Projekt Eole-de-Ruz, das sieben Windturbinen umfassen wird und von der Groupe E getragen wird. Der Bevölkerung von Val-de-Ruz wurde das Projekt am vergangenen 18. Oktober vorgestellt. Die Vereinigung Freie Landschaft der Sektion Bern/Jura/Neuenburg hat noch nicht bekannt gegeben, ob sie Einsprache gegen das Projekt erheben wird oder nicht.

Sicher ist aber, dass sie das Projekt als sehr kritisch einstuft, weil ihren Angaben zufolge die Windturbinen eine Höhe von 210 Metern erreichen würden, was 3,5 Mal der Höhe des Turms Espacité in La Chaux-de-Fonds entspräche. Damit wären sie «die grössten der Schweiz» und «die schädlichsten», insbesondere in Bezug auf die Biodiversität und für die nicht weniger als 20 im Perimeter des Projektes nistenden Vogelarten.

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und die Vereinigung Freie Landschaft Schweiz hatten Mitte 2019 auch im Zusammenhang mit anderen Projekten eindringlich davor gewarnt, Windkraftanlagen in der Nähe von Unesco-Welterbestätten zu errichten.

Die beiden Organisationen hielten die Auswirkungen der Projekte auf die Landschaft im Hinblick auf die Unesco-Klassifizierung von La Chaux-de-Fonds und Le Locle als erheblich und problematisch, da einige Anlagen weniger als vier Kilometer von den zentralen Bereichen der Weltkulturerbe-Stätten entfernt zu stehen kämen.

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