Regeln über Weihnachtsbeleuchtung und Nachtruhe

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Muttenz,

Die Gemeinde Muttenz erlaubt Weihnachtsbeleuchtung vom 20. November bis 6. Januar, fordert aber, Nachtruhe einzuhalten und Lichtimmissionen zu vermeiden.

Die Hauptstrasse in der Gemeinde Muttenz.
Die Hauptstrasse in der Gemeinde Muttenz. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Muttenz berichtet, wird die Gemeinde mit Beginn der Adventszeit festlich beleuchtet – Lichterketten, Dekorationen und strahlende Schaufenster sorgen für eine stimmungsvolle Atmosphäre. Doch immer wieder gehen bei der Gemeinde Reklamationen ein, dass unterschiedliche Lichtquellen und Weihnachtsbeleuchtungen über Nacht brennen und so zu unnötigen Lichtimmissionen führen.

Dabei sind die Regeln eindeutig: Das Polizeireglement der Gemeinde Muttenz regelt im § 27 Lichtimmissionen klar, wann und wie Beleuchtungen betrieben werden dürfen.

Gemäss Reglement ist bei der Installation starker Lichtquellen generell Rücksicht auf Dritte zu nehmen. Aussenbeleuchtungen müssen gegen oben abgeschirmt, nach unten gerichtet und zeitlich begrenzt sein.

Nachtruhe muss eingehalten werden

Besonders wichtig ist die Nachtruhe. Somit dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr Gebäude und Schaufenster grundsätzlich nicht beleuchtet werden. Für Gewerbebetriebe mit längeren Öffnungszeiten gilt das Verbot erst ab Betriebsende.

Weihnachtsbeleuchtungen sind vom 20. November bis 6. Januar erlaubt, müssen aber zwischen 0.30 Uhr und 6 Uhr ausgeschaltet sein.

Damit soll einerseits das festliche Ortsbild unterstützt, andererseits aber auch die Nachtruhe und der Umweltschutz gewährleistet werden. Wer sich nicht an diese Bestimmungen hält, riskiert eine Busse von 100 Franken.

Die Gemeinde appelliert an alle Einwohner, die Beleuchtungszeiten einzuhalten und damit zu einer ausgewogenen, umweltfreundlichen und stimmungsvollen Adventszeit in Muttenz beizutragen.

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