Monatsmarkt: Nur angemeldete Marktfahrende erhalten Platz

Nau.ch Lokal
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Laufental,

Die Stadt Laufen weist darauf hin, dass Standplätze am Monatsmarkt im Januar 2026 nach fristgerechten Anmeldungen vergeben wurden.

Markt
An einem Marktstand werden Früchte verkauft. (Symbolbild) - Keystone

Wie die Stadt Laufen informiert, möchte sie im Zusammenhang mit einem kürzlich veröffentlichten Facebook-Beitrag zum Monatsmarkt Januar 2026 eine sachliche Klarstellung vornehmen.

Aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl an fristgerechten Anmeldungen von Marktteilnehmenden wurde der Marktperimeter für den Januar-Markt bewusst verkleinert (Bereich Restaurant Löie – Vorstadt).

Ziel dieser Massnahme war es, den saisonal bedingt kleineren Markt kompakt zu gestalten und sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für die Marktfahrenden attraktiver wirken zu lassen. Die vorbereitete Fläche entsprach den vorliegenden Anmeldungen und war zum Marktbeginn vollständig verplant.

Keine Standplätze für Spontanankömmlinge

Kurz vor Beginn des Marktes meldeten sich zwei Marktfahrende unangemeldet bei der Marktchefin mit dem Wunsch nach einem Standplatz. Zu diesem Zeitpunkt konnten ihnen leider keine Standplätze zugewiesen werden.

Zwar waren optisch noch zwei Standlücken erkennbar, diese waren jedoch bereits verbindlich reserviert und mit gültigen Anmeldungen belegt. Bei den betreffenden Teilnehmenden handelte es sich um langjährige Stammgäste, die erfahrungsgemäss an jedem Monatsmarkt teilnehmen.

Da keine Abmeldung erfolgt war und sie aus weiter entfernten Regionen anreisen, musste – insbesondere unter den damaligen Witterungsbedingungen – mit einer verspäteten Ankunft gerechnet werden.

Unangemeldete Marktfahrende erhielten keinen Platz

Die Entscheidung, den beiden unangemeldeten Marktfahrenden keinen Standplatz zuzuweisen, erfolgte somit nicht aus mangelndem Interesse an zusätzlichen Einnahmen, sondern aus organisatorischen und planerischen Gründen sowie aus Fairness gegenüber den angemeldeten Marktteilnehmenden.

Ergänzend ist anzuführen, dass der auf einem veröffentlichten Foto ersichtliche freie Platz am Morgen tatsächlich belegt war. Ein angemeldeter Marktfahrer verliess den Markt aus persönlichen Gründen nach kurzer Zeit wieder.

Zu diesem Zeitpunkt waren die beiden unangemeldeten Marktfahrenden nicht mehr vor Ort, weshalb der Platz in der Folge leer blieb.

Fristgerechte Anmeldung sichert Standplatz

Abschliessend ist es der Stadt ein Anliegen zu betonen, dass fristgerechte Anmeldungen eine verlässliche Planung ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf für alle Beteiligten sicherstellen.

Spontan erscheinende Marktteilnehmende haben keinen Anspruch auf die Zuteilung eines Standplatzes. Eine Zulassung kann ausschliesslich bei geeigneten und verfügbaren Platzverhältnissen geprüft werden.

Das Risiko, keinen Standplatz zu erhalten, liegt in diesen Fällen vollumfänglich bei den unangemeldet erscheinenden Marktfahrenden. Die Stadt ist dennoch bestrebt, im Rahmen der organisatorischen und räumlichen Möglichkeiten flexibel zu reagieren und bei vorhandenen Kapazitäten auch kurzfristig anwesenden Teilnehmenden einen Standplatz anzubieten.

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