Muttenz stärkt Pflege zu Hause
Die Gemeinde Muttenz unterstützt Angehörige, die Pflege leisten – mit Beiträgen, Betreuungsgutschriften und Hinweisen zur Hilflosenentschädigung.

Wie Gemeinde Muttenz mitteilt, unterstützt die öffentliche Hand die wertvolle Pflege- und Betreuungsarbeit von Angehörigen.
Hilflosenentschädigung
Die AHV/IV richtet auch eine Hilflosenentschädigung an pflege-/betreuungsbedürftige Personen aus. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen und so weiter) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich der gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Die Entschädigung der AHV ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit leichten Grades (nur für zu Hause wohnende Personen) 252 Franken* (*ab Januar 2025), bei einer Hilflosigkeit mittleren Grades 630 Franken* und bei einer Hilflosigkeit schweren Grades 1008 Franken*.
Die Entschädigung der IV ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Versicherten im Heim oder im eigenen Zuhause wohnen.
Betreuungsgutschriften
Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen.
Anspruch hat, wer im erwerbstätigen Alter ist und pflegebedürftige Verwandte mit Hilflosenentschädigung im gleichen Haushalt lebend oder bis höchstens eine Stunde entfernt (bis 30 Kilometer) entfernt wohnend betreut.
Beitrag an die Pflege zu Hause
Beiträge an die Pflege zu Hause werden von der Gemeinde Muttenz an dauernd pflegebedürftige Personen zu Hause ausgerichtet. Dieser Beitrag soll die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Freunde et cetera fördern und dadurch zu einer Verminderung an Pflegebetten in Heimen und Spitälern beitragen.
Im Weiteren hat man ebenfalls Anspruch, wenn die Pflege durch Angestellte geleistet wird. Generell beträgt der Beitrag 20 Franken pro Pflegetag. Ist das steuerbare Vermögen vor Sozialabzug bei Alleinstehenden über 100'000 Franken und bei Verheirateten über 200'000 Franken, so reduziert sich der Betrag auf zehn Franken pro Tag.
Es kann kein kommunaler Beitrag an die Pflege zu Hause geleistet werden, wenn die Pflege von einer Versicherung übernommen wird (Kranken-, Militär-, Invalidenversicherung, Hilflosenentschädigung et cetera) oder wenn eine von der Gemeinde unterstützte Institution wie zum Beispiel Spitex ganz oder zu einem grossen Teil die Pflege übernimmt und der eigene tägliche Zeitaufwand geringer als eineinhalb Stunden ist.
Antrag für einen Beitrag an die Pflege zu Hause stellen kann die pflegebedürftige Person, ihre Angehörigen sowie andere für ihre Pflege verantwortliche Personen.