Murten

Das Parkleitsystem Murten darf in Betrieb genommen werden

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Murten,

Wie die Gemeinde Murten mitteilt, ging der Erlaubnis eine lange Diskussion bezüglich Legitimität voraus. Eine Anpassung des VidG bleibt unumgänglich.

Blick von der Ringmauer aus auf die Altstadt von Murten.
Blick von der Ringmauer aus auf die Altstadt von Murten. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2020 hatte der damalige Generalrat der Gemeinde Murten dem Objektkredit für ein Parkleitsystem in der Höhe von einer Million Franken zugestimmt.

Nach Fertigstellung und Präsentation in der Energie- und Planungskommission wurde das Konzept im Jahre 2021 fertiggestellt.

Danach wurden die Leistungen des Produktes und seiner Lieferung sowie der Betrieb des Parkleitsystems öffentlich ausgeschrieben und ein Konzept für die Erfassung der Belegung der einzelnen Parkplätze ausgearbeitet.

Erster Anlauf: Lösung per Videosystem

Wie bereits in der Botschaft zum Kredit im Dezember 2020 erläutert, sprach der Gemeinderat aus Kostengründen die Installation von Kameras aus, welche via Software im Zwei-Minuten-Takt die Belegung der Plätze ermitteln.

Die Installation von Schranken auf sämtlichen öffentlichen Parkplätzen wurde aufgrund hoher Kosten und Schwierigkeit bei der Umsetzbarkeit nicht weiterverfolgt. Dasselbe galt für eine Lösung mit Sensoren unter jedem Parkfeld.

Erfahrungsberichten von anderen Schweizer Kantonen und Städten entnahm die Gemeinde Murten, dass die Lösung mit dem Videosystem praktisch umzusetzen und sicher sei, da keine Daten gespeichert werden.

Auch das sicherheitshalber konsultierte Oberamt ging davon aus, dass es sich um sogenannte «Video-Anlagen ohne Aufzeichnung» handelt, welche nicht den strengen Datenschutzbestimmungen für Video-Anlangen mit Aufzeichnungen unterliegen und somit der zuständigen kantonalen Datenschutzbehörde rein informativ gemeldet werden müssen.

ÖDSMB legt Veto ein

Die vorgenannte kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation (ÖDSMB) kam in ihrem Gutachten vom September 2022 jedoch zum Schluss, dass ein Bewirtschaftungssystem mittels Foto-Analyse dem Gesetz über die Videoüberwachung unterstellt ist.

Dieses Gesetz erlaubt den Einsatz von Videokameras lediglich zu präventiven und abschreckenden Zwecken mit Ziel, eine mögliche Straftat zu verhindern.

Ein Einsatz von Videokameras im Rahmen einer Verkehrsbeobachtung fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Die ÖDSMB sah sich somit gezwungen, eine negative Stellungnahme zur Inbetriebnahme der Videoüberwachungsanlage ohne Datenaufzeichnung zum Zweck der Inbetriebnahme des Parkleitsystems der Gemeinde abzugeben.

Gemeinderätin und Staatsrat suchten gemeinsam nach Lösungen

Bemüht um eine zeitnahe Umsetzung trotz des Hindernisses, hat die zuständige Gemeinderätin Frau Julia Senti mit dem für die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion zuständigen Staatsrat Herrn Romain Collaud Kontakt aufgenommen und gemeinsam nach Lösungen gesucht.

Die Aktualität der Problematik stieg mit dem Inkrafttreten des neuen Mobilitätsgesetzes (MobG) per 1. Januar 2023 zusätzlich, da Parkleitsysteme ab einer gewissen Anzahl öffentlicher Parkplätze vorgeschrieben werden.

Gemäss Artikel 120 Abschnitt 2 Buchstabe a MobG sind Betreiber eines öffentlich zugänglichen Parkplatzes von erheblicher Grösse verpflichtet, an jedem Eingang eine Tafel, welche die Anzahl der verfügbaren Parkplätze in Echtzeit anzeigt, zu installieren.

Als erhebliche Grösse hat der Staatsrat eine Parkplatzanzahl von 40 Parkplätzen festgelegt.

ÖDSMB lenkt ein

Die Abklärungen des zuständigen Staatsrates und seiner Direktion ergaben, dass eine Anpassung des Gesetzes über die Videoüberwachung (VidG) unumgänglich ist, um eine rechtmässige Grundlage für den Betrieb eines Parkleitsystems mithilfe von Videokameras zu schaffen und so die künftige Bewirtschaftung von öffentlichen Parkplätzen mit einfachen Mitteln sicherzustellen.

Gemeinderätin und Grossrätin Senti deponierte daraufhin gemeinsam mit Grossratkollege Jacques Morand, Stadtpräsident von Bulle, und zwölf mitunterzeichnenden Mitgliedern des Grossen Rats am 6. September 2023 eine Motion.

In der Zwischenzeit hat die Gemeinde mit Unterstützung des Oberamtes mit dem ÖDSMB Kontakt aufgenommen, um eine mögliche Übergangslösung für das installationsbereite Parkleitsystem zu besprechen.

Nach einer Livepräsentation der Software vor der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sowie einer weiteren Präsentation bei der kantonalen Öffentlichkeits-, Datenschutz- und Mediationskommission, konnte sich der ÖDSMB vom System überzeugen und eine positive Stellungnahme abgeben.

Anzeigetafeln des Parkleitsystem Murten werden montiert

Das Parkleitsystem Murten kann vorerst in Betrieb genommen werden. Eine Anpassung des Gesetzes über die Videoüberwachung ist aber unumgänglich.

Die Anzeigetafeln des Parkleitsystem Murten werden voraussichtlich in der Woche vom 23. Oktober 2023 montiert und anschliessend in Betrieb genommen.

Die dazugehörige statische Wegweisung, welche teilweise auch die bestehenden Wegweiser ersetzt, wird im Laufe des Monats November 2023 montiert.

Die genehmigten Kosten von einer Million Franken können eingehalten werden.

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