Freiburg definiert wegen fehlendem Budget notwendigste Ausgaben
Weil der Kanton Freiburg aktuell kein gültiges Budget fürs Jahr 2026 vorweisen kann, hat er in einer Verordnung die unerlässlichen Ausgaben und Verpflichtungen definiert. Laufende Ausgaben und Verpflichtungen kann der Kanton tätigen, neue sind hingegen eingefroren oder reduziert.

Geld ausgeben darf der Staat nur solange er «innerhalb der Grenzen des Haushalts 2025» bleibt, wie der Staatsrat am Mittwoch mitteilte. Ersatzanstellungen beim Personal oder neue Stellen im Bildungswesen gelten als unerlässlich. Beförderungen bleiben jedoch ausgesetzt. Subventionen mit gesetzlicher Grundlage oder solche, deren Ausbleiben die Begünstigten gefährden würde, dürfen ausbezahlt werden. Für Informatik und Gebäudebewirtschaftung gelten Sonderregeln.
Freiburg hat noch keinen Voranschlag 2026 weil die SP und Personalverbände gegen ein umfangreiches Entlastungsprogramm im Rahmen von über 400 Millionen Franken das Referendum ergriffen haben.
Nun erarbeitet der Staatsrat zwei Budgetvarianten. Der Grosse Rat debattiert sie im kommenden Juni, in Kraft treten könnte das Budget 2026 dann auf Anfang Juli.






