Bünzen

    In Bünzen werden die Gebührenrechnungen versendet

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    Oberes Freiamt,

    Wie die Gemeinde Bünzen informiert, sind Ende Juni/Anfang Juli 2022 die Wasser- und Abwassergebühren sowie die Kehrichtgrundgebühren zu entrichten.

    Der Gemeinderat. - Symbolbild

    Ende Juni/Anfang Juli 2022 werden in der Gemeinde Bünzen die Gebührenrechnungen versendet. Die Rechnungen für die Wasser- und Abwassergebühren werden halbjährlich an die Hauseigentümer verschickt. Die Verrechnung erfolgt anhand der effektiven Zählerstände, welche per Funkübertragung abgelesen werden, sowie einer Grundgebühr.

    Die Weiterverrechnung der Gebühren an die Mieter beziehungsweise Stockwerkeigentümer obliegt den Grundeigentümern respektive den Immobilienverwaltungen.

    Die Kehrichtgrundgebühren betragen 70 bis 90 Franken pro Haushalt

    Gemäss § 32 des Reglementes über die Abfallwirtschaft in Bünzen werden für die kommunalen Sammelstrukturen (Sammlungen, Sammelstellen, Infrastrukturen, Informationen et cetera) und die Separatsammlungen bei den privaten Haushaltungen und den Betrieben eine Grundgebühr erhoben. Sie ist auch zu entrichten, wenn die Dienstleistungen der Gemeinde nicht oder nur teilweise beansprucht werden.

    Pro Einpersonenhaushalt und Jahr beträgt die Grundgebühr 70 Franken; pro Mehrpersonenhaushalt und Jahr 90 Franken. Einzelunternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, GmbHs, AGs und Genossenschaften zahlen jeweils 90 Franken. Die Verrechnung nach Reglement wird ab 2022 strikt umgesetzt. Bei Fragen wende man sich an die Finanzverwaltung.

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