Feuerwerks-Arena – Rösti: «Das Verbot schränkt die Freiheit ein»
In der «Arena» sagt Albert Rösti, die Feuerwerksinitiative schränke die Freiheit ein. Mitinitiant Huber will den Flickenteppich bekämpfen.

Das Wichtigste in Kürze
- In der «Arena» betont Mitinitiant Roman Huber, die Initiative wolle grosse Feuerwerke nicht verbieten.
- Die Gegenseite will die Regelung nicht auf Bundesebene und in der Verfassung.
- SP-Rosenwasser erwidert, dass Lärm und Feinstaub nicht an Kantonsgrenzen halt machen.
Der 1. August und Silvester sind noch weit entfernt, dennoch beschäftigt Feuerwerk die Schweiz: Am 29. November stimmen wir über die Feuerwerks-Initiative ab.
Diese will lärmerzeugende Feuerwerkskörper grundsätzlich verbieten, leises, beispielsweise Vulkane, aber nicht. Kantonale Behörden können bei Anlässen mit überregionaler Bedeutung Ausnahmebewilligungen erteilen und so Feuerwerke erlauben.

In der «Arena» von SRF stellt Mitinitiant Roman Huber klar: «Wir wollen grosse, professionelle Feuerwerke mit überregionaler Bedeutung nicht verbieten. Sondern willkürliches, unangekündigtes, privates Feuerwerk.» Denn darunter würden Menschen, Tiere und die Natur leiden.
Umweltminister Albert Rösti hat Verständnis für viele Argumente der Befürworter. Dennoch kämpft er gegen die Initiative: Er sagt, das Verbot schränke die Freiheit ein, und spricht von Kindheitserinnerungen und Tradition. Man solle den Leuten «nicht die Freude verderben».
Mitte-Durrer-Knobel will Regelung nicht in der Verfassung
Dem Bundesrat geht es auch um die Verhältnismässigkeit: «Ist es nötig, ein solches Verbot auf Verfassungsebene zu regeln?» Kantone und Gemeinden könnten schon heute Feuerwerk einschränken oder verbieten und viele tun es bereits.

Auch Mitte-Nationalrätin Regina Durrer-Knobel findet, es müsse nicht auf Verfassungsebene, sondern über Gesetze geregelt werden. Im Idealfall auf Stufe Gemeinde oder Kantone, sonst auf Stufe Bund.
SP-Rosenwasser: Lärm macht nicht an Kantonsgrenze halt
SP-Nationalrätin Anna Rosenwasser hingegen findet, dass in diesem Fall der Föderalismus nicht passe, denn: «Feinstaub und Lärm machen nicht an Gemeinde- oder Kantonsgrenzen halt.»
Gemeinden könnten zwar Feuerwerk verbieten. Doch sie würden trotzdem den Feinstaub, den Lärm und den Abfall der Nachbarsgemeinde abbekommen.

Durrer-Knobel argumentiert, dass die über 100 Gemeinden mit Einschränkungen verschiedenartige Lösungen hätten. «Und genau das ist der Punkt: Es sind Lösungen, die lokal Sinn machen.»
Albert Rösti erzählt aus seiner Kindheit auf dem Bauernhof: Am 1. August seien die Tiere in den Stall gebracht worden. Feuerwerk habe man nur an einem Ort, entfernt von den Tieren, abgelassen.
Er appelliert an die Verantwortung der Familien und Gemeinden: Sie könnten Feuerwerk nur an einem Ort zulassen, der entfernt von Tieren und dichten Siedlungsgebieten sei.
Rösti appelliert an Eigenverantwortung
Der Umweltminister spricht auch von Eigenverantwortung. «Aber diese hat seit meiner Kindheit vor 40 Jahren etwas abgenommen.»
Rosenwasser erwidert, dass die Initiative ja genau das, was ausser Kontrolle geraten sei, verbieten wolle: dass Laien, oft in Kombination mit Alkohol, einen «Riesenlärm» machten. «Das beklagen Sie ja auch», sagt sie an den Bundesrat gerichtet.

Die Gegner der Initiative beklagen offene Fragen. So sei nicht definiert, was mit «überregional» gemeint sei. Zudem sei unklar, was lautes und was leises Feuerwerk sei.
Mitinitiant Huber erklärt, dass es keinen Sinn mache, dass am 1. August jede kleine Gemeinde ihr eigenes Feuerwerk habe. Ein Problem sei es heute auch, dass nicht nur am Nationalfeiertag und an Silvester Feuerwerk abgelassen werde. Sondern auch bei Hochzeiten, was unvorhersehbar sei.
Albert Rösti, einst Gemeindepräsident von Uetendorf BE, erklärt: Heute könne man an einer Hochzeit nicht einfach Feuerwerk ablassen. Die Gemeinden könnten es grundsätzlich verbieten und dann Bewilligungen erteilen. Doch dann würde es im Amtsblatt ausgeschrieben und sei vorhersehbar.
Albert Rösti: Initiative ist «nicht konsequent»
Huber bezeichnet das als «Wunschdenken». Wenn jemand ohne Bewilligung Feuerwerk ablasse, passiere nichts, da man nicht wisse, wer es war. «Deshalb braucht es die Initiative: Damit nicht jeder Private einfach im Laden Feuerwerk kaufen kann.»
Der Bundesrat bezeichnet die Initiative auch als «nicht konsequent». Sie wolle kleinen Gemeinden kleine Feuerwerke und Kindern das Ablassen weniger Raketen verbieten. Die grossen Städte könnten aber ihre halbstündigen Feuerwerke abfeuern.
Huber fragt, ob man lieber ein grosses oder 1000 mittelgrosse Feuerwerke hat. Seine Antwort: «Ich habe lieber ein grosses. Und darum geht es.»
Zur Frage mit den leisen und lauten Feuerwerken sagt er, das sei Sache des Vollzugs. Der Gesetzgeber könne da die Dezibelgrenzen festlegen.
Und so begründet er auch, weshalb ein Feuerwerksverbot Sache des Bundes sei: Einschneidende und massive Emissionen und Grenzwerte würden auf Bundesebene festgelegt.
Er sagt: «Doch beim Feuerwerk hat jede Gemeinde eine eigene Regel. So haben wir einen Flickenteppich.»








