Wie die Gemeinde Bünzen berichtet, sollen Grundstückseigentümer ihre Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Strassen und Gehwegen zurückzuschneiden.
Die Bremgartenstrasse in Bünzen.
Die Bremgartenstrasse in Bünzen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,5 Meter und der Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von 4,5 Meter freizuhalten.

In den Sichtzonen ( bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückzufahrten, Maisfeldern und anderen landwirtschaftlichen Kulturen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und drei Meter jederzeit gewährleistet sein.

Kandelaber, Verteilkabinen, Hydranten und so weiter sind jederzeit zugänglich zu halten. Verkehrssignale und dergleichen dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden.

Eigentümer müssen für eventuelle Schäden haften

Eigentümer können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen.

Nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt erfolgt die Beseitigung der Pflanzen im Auftrag der Gemeinde auf Kosten der dafür verantwortlichen Grundeigentümer oder Mieter.

Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung. Die Telefonnummer ist auf der Website der Gemeinde zu finden.

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