Obermumpf

Mieterwechsel muss in Obermumpf gemeldet werden

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Unteres Fricktal,

Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, werden Vermieter gebeten, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Gemäss Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Die Vermieter werden gebeten, alle Mieterwechsel unverzüglich hier dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Dirk Baier Staatsverweigerer
809 Interaktionen
NDB schaltet sich ein
Chris Oeuvray.
129 Interaktionen
Boomer-Narzissmus

MEHR OBERMUMPF

MEHR AUS FRICKTAL

nk pajde
2 Interaktionen
Rakitic-Club
AKW Beznau
2 Interaktionen
Weitergang
Obermumpf