Obermumpf

    Kehrichtgebühren in Obermumpf

    Die Gemeinde Obermumpf informiert zu Kehrichtgebühren. Ledige zahlen 22,50 Franken, Mehrpersonenhaushalte und Gewerbe 45 Franken pro Jahr.

    Gemeindeverwaltung. (Symbolbild)
    Gemeindeverwaltung. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Wie die Gemeinde Obermumpf berichtet, wurde gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom Dezember 1994 eine Kehrichtgrundgebühr als Ergänzung zur Sackgebühr eingeführt. Sie soll die Kosten für die Grüngut-, Papier-, Alteisen-, Aluminium-, Altglas- & Blechentsorgung decken.

    Tarife für Kehrichtgebühren

    Um Rückfragen und um Unklarheiten bei den Tarifen zu vermeiden, bittet die Abteilung Finanzen um folgende Kenntnisnahme: Ledige Personen, welche im Konkubinat beziehungsweise allein leben, werden mit dem Tarif für «Einpersonenhaushalt» (22,50 Franken) erfasst.

    Verheiratete Personen, mit oder ohne Kinder, welche im gleichen Haushalt wohnen, werden mit dem Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (45 Franken) erfasst. Volljährige Personen, welche noch bei den Eltern wohnen, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» bei den Eltern.

    Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche mit ihren Kindern zusammenleben, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (45 Franken). Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche zusammen mit Kindern im Konkubinat leben, erhalten Gebührenrechnungen im Umfang von total 45 Franken pro Haushalt.

    Die Kehrichtgrundgebühr für das Gewerbe beträgt 45 Franken. Die Rechnungen werden in der kommenden Woche versendet.

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