Obermumpf erlässt Feuerwerksverbot
Die Gemeinde Obermumpf verbietet wegen grosser Waldbrandgefahr das Abbrennen von Feuerwerk. Das Verbot gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet bis auf Widerruf.

Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, hat der Gemeinderat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erheblichen Brandgefahr ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet beschlossen.
Obwohl der Kanton Aargau die Waldbrandgefahrenstufe derzeit mit Stufe 4 («gross») beurteilt und bislang kein kantonales Feuerwerksverbot erlassen hat, erachtet der Gemeinderat zusätzliche Schutzmassnahmen als notwendig. Die aktuellen Wetterprognosen lassen kurzfristig keine wesentliche Entspannung der Situation erwarten.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann bereits durch geringfügigen Funkenflug Brände in Wäldern, Hecken, Wiesen sowie im Siedlungsgebiet auslösen. Mit dem Feuerwerksverbot soll dieses Risiko im Interesse der Bevölkerung sowie zum Schutz von Natur und Sachwerten möglichst reduziert werden.
Dem Gemeinderat war es ein Anliegen, keinen kommunalen Alleingang zu unternehmen. Nachdem inzwischen zahlreiche Gemeinden im unteren Fricktal und den angrenzenden Regionen ebenfalls ein Feuerwerksverbot beschlossen oder angekündigt haben, ist eine möglichst einheitliche Regelung innerhalb der Region gewährleistet.
Feuerwerksverbot bis auf Widerruf
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das Abbrennen von Feuerwerk am Nationalfeiertag eine langjährige Tradition darstellt. Angesichts der aussergewöhnlichen Trockenheit und der damit verbundenen Brandgefahr überwiegt jedoch das öffentliche Interesse am Schutz von Menschen, Tieren, Sachwerten und der Natur.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Freien ist auf dem gesamten Gemeindegebiet Obermumpf ab sofort untersagt. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Der Gemeinderat wird die Entwicklung der Wetter- und Gefahrenlage laufend beobachten und das Feuerwerksverbot aufheben, sobald die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind.










