Gemeinderat erlässt Feuerwerksverbot
Wegen anhaltender Trockenheit und hoher Brandgefahr verbietet Möhlin sämtliches Feuerwerk sowie Höhen- und 1.-August-Feuer.

Wie die Gemeinde Möhlin mitteilt, erlässt der Gemeinderat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin hohen Brandgefahr ab sofort ein umfassendes Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet.
Bereits heute gilt im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 4 («grosse Waldbrandgefahr») mit einem Feuerverbot im Wald sowie bis 50 Meter zum Waldrand. Gestützt auf die aktuelle Lagebeurteilung sowie die fachlichen Einschätzungen der Feuerwehr und der Forstwirtschaft hat der Gemeinderat entschieden, zum Schutz von Bevölkerung, Einsatzkräften und Natur weitergehende Schutzmassnahmen anzuordnen.
Das Verbot umfasst sämtliche Arten von Feuerwerk, einschliesslich Klein- und Grossfeuerwerk sowie pyrotechnischer Gegenstände wie Vulkane und ähnliche Artikel. Ebenfalls untersagt sind Höhenfeuer und 1.-August-Feuer auf unbefestigten Feuerstellen.
Der Grillplausch für Familien sowie das geplante Feuerwerk an der 1. August-Feier auf der Allmend finden deshalb nicht statt. Der offizielle Festakt mit den Festreden und der Festwirtschaft wird wie geplant durchgeführt. Zudem bieten das Familienzentrum und die Offene Jugendarbeit Jam! ab 14 Uhr ein Nachmittagsprogramm für Kinder und Jugendliche an.






