Schupfart erlässt Feuerwerksverbot

Gemeinde Schupfart
Gemeinde Schupfart

Fricktal,

Wegen anhaltender Trockenheit und hoher Brandgefahr gilt in Schupfart ab sofort ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet.

Schupfart
Das Dorf Schupfart in der Region Fricktal. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Schupfart berichtet, hat aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr der Gemeinderat, nach Abstimmung mit dem Feuerwehrkommando, beschlossen, per sofort ein allgemeines Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Schupfart zu erlassen.

Die anhaltend trockenen Witterungsverhältnisse haben dazu geführt, dass Wiesen, Felder und Waldgebiete stark ausgetrocknet sind. Bereits ein einzelner Funken kann einen Brand auslösen und erhebliche Schäden anrichten. Zum Schutz der Bevölkerung, der Einsatzkräfte sowie der Natur ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art bis auf Weiteres untersagt.

Das Verbot gilt für das gesamte Gemeindegebiet und umfasst insbesondere das Abbrennen von Raketen, Knallkörpern, Batterien und sonstigen Feuerwerksartikeln sowie Feuerwerk auf öffentlichem wie auch privatem Grund.

Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuerwerksverbot konsequent einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Bränden zu leisten. Widerhandlungen können gestützt auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet werden.

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