Maur bewilligt Kredit für Ausfallentschädigung von Kitas
Wie die Gemeinde Maur informiert, wurde für die beantragte Ausfallentschädigung von Kitas und Horten ein Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt.

Zu Beginn der Covid 19-Pandemie konnten private Trägerschaften von Kindertagesstätten und Horten eine Ausfallentschädigung für die entgangenen Betreuungsbeiträge im Umfang von drei Monaten beantragen.
Die Beiträge wurden damals direkt vom Amt für Jugend- und Berufsberatung des Kantons Zürich entrichtet.
Gestützt auf das Gesetz über die finanzielle Unterstützung der privaten institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung aufgrund der Coronapandemie (GUpfK) verpflichtet der Kanton Zürich die Gemeinden nun, sich an den Kosten zu beteiligen.
Maur wird ein Anteil von 33,5 Prozent der gesamten beantragten Ausfallentschädigung in der Gemeinde in Rechnung gestellt, was einem Betrag von 97'000 Franken entspricht, für welche der Gemeinderat einen Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt.