Maur: Behandlung der Totalrevision erst im September 2022
Die öffentliche Auflage mit Frist zur Meldung von Einwendungen rund um die am 3. November 2021 vorgestellte, total revidierte Richt- und Nutzungsplanung ist am 7. Dezember 2021 abgelaufen. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und des Kantons sind sehr umfangreich ausgefallen.
Da die Vorlaufzeit für die in Aussicht gestellte Behandlung an der Juni-Gemeindeversammlung nicht ausreichend ist, muss die Behandlung der Totalrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung auf die Gemeindeversammlungstermine vom 19. und 20. September 2022 festgesetzt werden.
Vorgängig findet am Dienstag, 10. Mai 2022, 20 Uhr, im Loorensaal nochmals eine Informationsveranstaltung statt. An dieser wird die überarbeitete kommunale Richt- und Nutzungsplanung der interessierten Bevölkerung erneut vorgestellt.