Wildcamper lebt monatelang im Wald von Zermatt – verurteilt
In Zermatt erhielt ein Wildcamper eine Fernhalteverfügung und eine Ausreisefrist aus der Schweiz. Weil er sich nicht daran hielt, wurde er nun verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Pole lebte monatelang illegal in den Wäldern bei Zermatt.
- Er erhielt eine Wegweisungsverfügung und eine Frist für die Ausreise aus der Schweiz.
- Er hielt sich aber nicht daran, weshalb er zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde.
Monatelang lebte ein polnischer Staatsangehöriger in den Wäldern oberhalb von Zermatt. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Darüber berichtet «Pomona».
Bereits im Februar und Juni 2025 fiel der Wildcamper auf. Die Regionalpolizei reagierte, da der Verdacht auf deliktische Tätigkeiten vorlag. Der Mann schien keinen festen Wohnsitz und keine geregelte Arbeit zu haben. Deswegen wurden sowohl im Winter als auch im Sommer Wegweisungs- und Fernhalteverfügungen erlassen.
Der Mann durfte sich also nicht mehr in den Gemeinden Zermatt, Täsch, St. Niklaus oder Grächen aufhalten. Bei der Überreichung der Verfügungen wurde ihm auch klargemacht, dass Straffolgen drohten, sollte er sich nicht daran halten.
Dennoch blieb der Mann in den Wäldern der Walliser Gemeinden. Deshalb schaltete sich die Dienststelle für Bevölkerung und Migration ein. Sie wies den Polen an, das Land innerhalb von acht Tagen zu verlassen. Doch das tat der 42-Jährige nicht.
Am 29. August hielt ein Ranger den Polen im Waldgebiet «Zum See» oberhalb von Zermatt an. Die Kantonspolizei kontrollierte ihn und stellte fest, dass er eigentlich gar nicht mehr in der Schweiz sein dürfte. Deswegen wurde der Wildcamper in ausländerrechtliche Administrativhaft gesetzt.
Wildcamper muss 1000 Franken bezahlen
Jetzt wurde er von der Staatsanwaltschaft Oberwallis per Strafbefehl verurteilt. Er machte sich des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sowie der Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren verdonnert.
In der Schweiz ist Wildcamping nicht auf Bundesebene verboten, die Kantone und Gemeinden haben das letzte Wort. In Zermatt ist es im Artikel 43 des Polizeireglements geregelt. Dort steht: «Das Campieren auf öffentlichem Grund ist verboten.»












